Katzensitterin scheitert mit 5000-Euro-Klage wegen Flohbefalls

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    Deutschland,

    Eine Katzensitterin ist vor dem Landgericht Köln mit einer Klage auf mehr als 5000 Euro Schadenersatz wegen Flohbefalls gescheitert.

    Waagschalen der Justitia
    Waagschalen der Justitia - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Frau hatte von Bekanntem Schadenersatz gefordert - Urteil nicht rechtskräftig.

    Die Klägerin hatte nach Gerichtsangaben vom Montag geltend gemacht, sie sei bei der Betreuung der Katze eines Bekannten von Flöhen befallen worden, habe nahezu ihre gesamte Kleidung, ihren Kühlschrank sowie ihr Auto entsorgen müssen und erhebliche Aufwendungen für Flohbeseitigungsmittel gehabt. (Az. 3 O 331/18 )

    Letztlich habe alles nichts geholfen, und sie habe aus ihrer Wohnung ausziehen müssen. Den Schadenersatz forderte sie von dem Bekannten. Das Landgericht wies die Klage jedoch in seinem nicht rechtskräftigen Urteil ab. Zum einen bestehe schon kein vertraglicher Ersatzanspruch, weil es sich bei der Tätigkeit der Klägerin um eine reine Gefälligkeit gehandelt habe, die keine derartigen Ansprüche begründen könne.

    Ausserdem sei es zwar möglich und auch nicht ganz fernliegend, dass der Flohbefall von der Katze des Beklagten stamme. Einen konkreten Beweis hierfür habe die Klägerin jedoch nicht zu erbringen vermocht, weil der Flohbefall auch von einen anderen Tier- oder Menschenkontakt herrühren könne. Zudem stelle sich ein möglicher Flohbefall bei der Betreuung einer Katze als allgemeines Lebensrisiko dar.

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