Eine Homoehe oder eine neue Hochzeit nach der Scheidung sind für die etwa 800.000 Beschäftigten der katholischen Kirche in Deutschland kein Grund mehr für eine Kündigung.
Kreuz auf Kirche
Kreuz auf Kirche - AFP/Archiv

Wie die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mitteilte, beschloss die Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands mit der erforderlichen Mehrheit eine entsprechende Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts. Jedes Bistum muss dies einzeln umsetzen, damit die Regeln rechtskräftig werden.

In den vergangenen Jahrzehnten führte das im Unterschied zum allgemeinen Arbeitsrecht bisher auch in die private Lebensführung eingreifende katholische Arbeitsrecht immer wieder zu Kündigungen und Versetzungen. So führte ein Chefarzt eines katholischen Krankenhauses aus Düsseldorf einen jahrelangen Rechtsstreit, weil ihm wegen einer neuen Ehe gekündigt worden war. Homoehen galten als Loyalitätsverstoss oder Kündigungsgrund – die Initiative Out in Church machte hier zu Jahresbeginn etliche Fälle öffentlich, wo dies zu massiven Nachteilen katholischer Beschäftigter geführt hatte.

Die neue sogenannte Grundordnung des kirchlichen Diensts reformiert die seit 2015 geltende Grundordnung. Neuerdings entzieht sich nun der Kernbereich privater Lebensgestaltung dem Zugriff eines katholischen Arbeitgebers. Die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist nach dem neuen Recht nur dann ein Kriterium bei der Einstellung, wenn sie für den jeweiligen Posten nötig ist – also etwa für Seelsorger. Allerdings bleibt der Austritt aus der katholischen Kirche ein Ausschlusskriterium für eine Anstellung oder sogar ein Kündigungsgrund. Dasselbe gilt für eine kirchenfeindliche Betätigung.

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