Kassen müssen Rauchern keine Entwöhnungs-Medikamente zahlen
Mit Hilfe von Medikamenten das Rauchen aufgeben - klingt gut. Gesetzliche Krankenkassen müssen für solche Mittel einem Urteil zufolge aber nicht zahlen. Geklagt hatte eine Raucherin.

Das Wichtigste in Kürze
- Raucher können die Kosten für Medikamente zur Entwöhnung nicht bei gesetzlichen Krankenkassen geltend machen.
Das hat das entschieden.
Eine lungenkranke Klägerin verlangte von ihrer Kasse Geld für ein Medikament zur Raucherentwöhnung. Aus Sicht der Richter kann eine Entwöhnung auch ohne Medikamente erreicht werden. Zudem gehörten diese Arzneimittel nicht zum Leistungskatalog der Kassen.
Die Frau hatte von ihrer Kasse auch die Übernahme weiterer Kosten für eine umfangreiche Therapie verlangt. Doch aus verfahrenstechnischen Gründen äusserten sich die Richter zu diesen Punkten nicht.