Justizminister: Masken in besonderen Situationen denkbar

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Deutschland,

Welche Corona-Regeln sollen ab dem 19. März noch gelten? SPD und Grüne fordern weitere Möglichkeiten. FDP-Justizminister Marco Buschmann kann sich vorstellen, dass zumindest eine Massnahme bleibt.

Die Maskenpflicht könnte als sogenannte «Basisschutzmassnahme» an einigen Orten bleiben. Foto: Arne Dedert/dpa
Die Maskenpflicht könnte als sogenannte «Basisschutzmassnahme» an einigen Orten bleiben. Foto: Arne Dedert/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesjustizminister Marco Buschmann hat sich dafür ausgesprochen, nach dem Ende der meisten Corona-Beschränkungen zum Frühjahrsbeginn nur noch wenige Massnahmen wie eine Maskenpflicht in besonderen Situationen fortzuführen.

«Durch die Befristung einiger Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes werden die tiefgehenden grundrechtseinschränkenden Massnahmen Mitte März enden», sagte der FDP-Politiker der «Rheinischen Post». Alle fortdauernden Massnahmen müssten neu begründet werden. «Mir erscheinen hier aktuell lediglich Massnahmen mit einer hohen Wirksamkeit und einer geringen Eingriffsintensität vorstellbar. Dies könnten insbesondere Teststrategien und die Maskenpflicht in besonderen Situationen sein», erläuterte Buschmann.

Bund und Länder haben für Mitte März ein weitgehendes Ende der Corona-Beschränkungen vereinbart, die bundesweite Rechtsbasis für solche Massnahmen läuft am 19. März aus. Sie verabredeten auch, anschliessend «Basisschutzmassnahmen» zu ermöglichen. Die mitregierende FDP stellt sich gegen Forderungen der Länder und aus der Ampel-Koalition nach breiter angelegten Eingriffsmöglichkeiten. Die Grünen, Partner der FDP in der Regierungskoalition, dringen dagegen auf einen weiter gefassten Massnahmenkatalog für den Fall, dass sich die Corona-Lage wieder verschlechtert.

Der designierte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai sagte der «Neuen Osnabrücker Zeitung» (Samstag): «Sollte sich das Infektionsgeschehen erneut substanziell ändern, ist der Bundestag jederzeit handlungsfähig. Man kann aber nicht dauerhaft, sozusagen auf Vorrat, so freiheitseinschränkende Massnahmen immer wieder verlängern.»

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