Die schwedische Staatsanwaltschaft hat Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange wegen des Verdachts der Vergewaltigung beantragt.
Julian Assange
Julian Assange, Mitbegründer der Enthüllungsplattform WikiLeaks, verlässt ein Gericht. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Heute Montag hat die schwedische Justiz einen Haftbefehl gegen Julian Assange beantragt.
  • Der Wikileaks-Gründer soll 2010 eine Frau vergewaltigt haben.

Die schwedische Staatsanwaltschaft hat Haftbefehl gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange wegen des Verdachts der Vergewaltigung beantragt.

Wenn das Bezirksgericht von Uppsala den Weg dafür freimacht, will sie einen europäischen Haftbefehl ausstellen. Das um die Auslieferung Assanges an Schweden zu erreichen.

Das teilte die stellvertretende Direktorin der Strafverfolgung, Eva-Marie Persson, heute Montag mit. Wann das Gericht über den Antrag entscheidet, war zunächst unklar.

Julian Assange: Vergewaltigungs-Vorwurf

Perssons Behörde hatte ihre Voruntersuchungen gegen Assange vor einer Woche wiederaufgenommen. Dem 47-Jährigen wird vorgeworfen, 2010 eine Frau in Schweden vergewaltigt zu haben. Er hat das stets bestritten. Andere Vorwürfe sind inzwischen verjährt.

Julian Assange Wikileaks
Der Gründer von Wikileaks, Julian Assange. - Keystone

Die schwedische Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen 2017 eingestellt, weil es ihr nicht gelungen war, Assange ausführlich zu verhören. Die Schuldfrage blieb aber ungeklärt.

Gleich mehrere Haftbefehle

Assange ist in Grossbritannien wegen Verstosses gegen Kautionsauflagen zu 50 Wochen Haft verurteilt worden. Die USA, die ihm Verschwörung mit der Whistleblowerin Chelsea Manning vorwerfen, stellten offiziell einen Auslieferungsantrag.

Sollte dieser Antrag in Konkurrenz zu einem schwedischen europäischen Haftbefehl stehen, müssten die britischen Behörden entscheiden, welcher wichtiger sei.

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