Jüdischer Student klagt gegen Berliner Hochschule
Nach dem Terroranschlag auf Israel protestieren Menschen in Berlin auch an Hochschulen, wo ein Student sich so unsicher fühlt, dass er klagt.

Das Verwaltungsgericht Berlin prüft eine Klage eines jüdischen Studenten gegen die Freie Universität Berlin (FU) nach einem antisemitischen Angriff. Lahav Shapira wirft der Hochschule vor, sie unternehme nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung. Die Vertreter der FU beantragten, die Klage abzuweisen. Die Klage sei zu unkonkret. Ein Urteil wird noch am heutigen Dienstag erwartet.
Aus Sicht der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistische und antisemitischer Gewalt (VBEG) ist die Klage von grundsätzlicher Bedeutung. Die Universitäten seien nach den Hochschulgesetzen der Länder verpflichtetet, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und Massnahmen zum Schutz zu ergreifen. «Wir hoffen daher, dass von der Klage vor dem Verwaltungsgericht auch ein Zeichen der Ermutigung an Studierende ausgeht», wie Geschäftsführerin Heike Kleffner am Rande der Verhandlung sagte.
Student fühlt sich auf FU-Gelände nicht sicher
Der Student, der auch Mitglied der jüdischen Gemeinde ist, führt an, propalästinensische Gruppierungen hätten auf dem FU-Gelände antiisraelische und antisemitische Veranstaltungen abgehalten. Er fühle sich dort nicht mehr sicher. Aus Sicht des Klägers verstösst die Hochschule gegen ihre Verpflichtung aus dem Berliner Hochschulgesetz. Demnach sind Universitäten verpflichtet, Diskriminierungen zu verhindern.
Nach dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel im Oktober 2023 kommt es in Berlin regelmässig zu Demonstrationen im Kontext mit dem Nahost-Konflikt. Auch an den Universitäten gibt es zahlreiche Protestkundgebungen. Teils kam es zu Besetzungen und Angriffen. Nach Angaben der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (Rias) gab es seit dem Terrorangriff deutlich mehr antisemitische Vorfälle an Berliner Hochschulen. Im Jahr 2024 seien 51 Vorfälle dokumentiert worden.
Kommilitone nach Angriff verurteilt
Shapira war im Februar 2024 von einem Kommilitonen bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte angegriffen und verletzt worden. Das Amtsgericht Tiergarten ging von einer antisemitischen Tat aus und verurteilte den Mann im April zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
An diesem Donnerstag ist zudem ein Prozess gegen einen 32-Jährigen vor dem Amtsgericht Tiergarten geplant, der Shapira im Dezember 2023 im Kontext mit einer propalästinensischen Besetzung den Zugang zu einem FU-Hörsaal verwehrt haben soll. Der Angeklagte soll dabei den jüdischen Studenten gepackt, geschubst und antisemitisch beleidigt haben.