In Bayern tritt Genderverbot in Kraft
Die Gendersprache ist in Bayern verboten – heftige Reaktionen folgen.

Im deutschen Bayern gilt seit Montag das Verbot der Gendersprache für Behörden, Schulen und Hochschulen. Nach der vom Kabinett im März beschlossenen Änderung der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) sind mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt nun ausdrücklich unzulässig.
Dies gilt auch unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen.
Die AGO gilt auch für Schulen und Unis in Bayern. Deshalb ist dort das Gendern ebenfalls verboten. Scharfe Kritik an dem Verbot gab es aber unter anderem von den Grünen, politischen Hochschulgruppen, Gewerkschaften, queeren Verbänden und auch der deutschen Schülerkonferenz.
Mögliche Konsequenzen bei Missachtung
Welche Konsequenzen denjenigen drohen, die sich über das Verbot hinwegsetzen, ist nach Angaben des bayerischen Innenministeriums eine Einzelfallentscheidung.
«Ob überhaupt beziehungsweise wann dabei die Schwelle eines disziplinarrechtlich relevantes Fehlverhaltens im Sinne einer Dienstpflichtverletzung im konkreten Einzelfall überschritten wird, wird insbesondere mit Blick auf die Häufigkeit, das Ausmass und den jeweiligen Kontext zu beurteilen sein.
Dies teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage mit. Es mache beispielsweise einen Unterschied, ob es sich um ein behördeninternes oder ein öffentliches Schreiben handle. Und ebenfalls ob die gendersensible Sprache einmal oder mehrmals verbotenerweise verwendet werde.