Die Impfung gegen Masern ist in Deutschland neu Pflicht für Kinder in Schulen und Kindergärten. Bei Nichteinhalten drohen Bussgelder von bis zu 2'500 Euro.
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Die Grippe-Impfung soll gegen einen schweren Corona-Verlauf helfen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundestag hat eine Impfpflicht an Schulen und Kindergärten ab März 2020 beschlossen.
  • Wer diese nicht einhält, muss bis zu 2'500 Euro Bussgelder zahlen.
  • Schulkinder haben bis Ende Juliu 2012 Zeit, um sich impfen zu lassen.

Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein Gesetz des Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU). Eine Impf-Pflicht an Schulen und Kindergärten wird ab dem ersten März 2020 eingeführt.

Alle Eltern sollen vor der Aufnahme ihrer Kinder nachweisen, dass sie eine Impfung gegen Masern erhalten haben. Kinder, die bereits in den Kindergarten oder die Schule gehen, haben Zeit bis am 31. Juli 2021.

Bei Nichteinhalten werden Bussgelder bis 2'500 Euro vorgesehen.

Gleichzeitige Impfung gegen andere Krankheiten

Nach Angaben des Pharmaverbands Vfa soll die beschlossene Impf-Pflicht gegen Masern automatisch auch zur Impf-Pflicht gegen andere Krankheiten werden. Der Verband teilt dies auf Anfrage der Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Donnerstag mit.

«Für eine Impfung gegen Masern stehen in Deutschland derzeit nur Impfstoffe zu Verfügung, die gleichzeitig noch gegen andere Krankheiten immunisieren. Nämlich Mumps und Röteln und zum Teil auch Windpocken»

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