Ist die Impfung gegen Covid-19 für den Tod eines 87-Jährigen verantwortlich? Das jedenfalls versuchte sein Sohn vor Gericht zu beweisen und scheiterte daran.
Impfung
Impfung gegen das Coronavirus. (Symbolbild) - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 87-Jähriger verstarb acht Monate nach der dritten Impfdosis gegen Covid-19.
  • Der Sohn des Rentners forderte daraufhin Schmerzensgeld in Höhe von 22'500 Euro.
  • Die Klage wurde abgewiesen, da keine Verbindung zur Impfung aufgezeigt werden konnte.

Der Sohn eines 87-Jährigen, der acht Monate nach der dritten Coronaimpfung starb, ist mit einer Schmerzensgeldklage am Landgericht Ravensburg gescheitert. Er wollte eine Summe von 22'500 Euro erstreiten.

Allerdings habe der Sohn nichts zu konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen seines Vaters als Folge der Impfungen vorgebracht. «Nicht einmal zu Schwellungen im Bereich der Einstichstelle nach der jeweiligen Impfung.» So steht es in der Begründung der Richter. Diese wurde am Donnerstag veröffentlicht.

Allein für den Stich mit der Nadel und das Einbringen des Impfstoffes sei eine Entschädigung in Geld nicht geboten. Dies gelte auch dann, wenn eine wirksame Einwilligung nicht vorgelegen haben sollte.

Sohn wollte 7500 Euro pro Impfung

Der Sohn hatte gegen einen Allgemeinarzt geklagt. Dieser hatte den Senioren im Juni und Juli 2021 und dann nochmals im Januar 2022 gegen Corona geimpft. Der 87-Jährige verstarb im September 2022.

Der Kläger habe als Erbe geltend gemacht, dass es vor den Impfungen keine oder allenfalls eine unzureichende Aufklärung gegeben habe. So begründete es das Gericht. Die von seinem Vater erklärte Einwilligung sei daher unwirksam.

Pro Impfung stellte sich der Sohn des Verstorbenen ein Schmerzensgeld von 7500 Euro vor. Das Urteil vom Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig.

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