Hamburg: Prozess um Kindesentführung gegen Unternehmerin begonnen

    Keystone-SDA
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    Deutschland,

    In Deutschland hat der Prozess gegen die Hamburger Unternehmerin Christina Block und sechs weitere Angeklagte wegen mutmasslicher Kindesentführung begonnen.

    Prozessbeginn wegen mutmasslicher Kindesentführung
    Christina Block wird von zwei Anwälten vor Gericht vertreten. - dpa

    Einer der Angeklagten ist Blocks (52) Lebensgefährte, der ehemalige Fernsehmoderator Gerhard Delling (66).

    Schon Stunden vor Prozessbeginn warteten erste Journalisten vor dem Landgericht in Hamburg. Block und Delling trafen am Morgen in Begleitung ihrer Anwälte zum Prozess ein. Auch Blocks Ex-Mann und Vater der gemeinsamen Kinder, Stephan Hensel (51), erschien mit seinem Anwalt.

    Kinder seien in Dänemark in ein Auto gezerrt worden

    Der Fall, der bundesweit Schlagzeilen auslöste, lief aus Sicht der Staatsanwaltschaft so ab: In der Silvesternacht 2023/24 lauerten mehrere Männer Hensel und zwei gemeinsamen Kindern von Hensel und Block in Süddänemark auf. Die Täter sollen Hensel zusammengeschlagen und die damals 10 und 13 Jahre alten Kinder in ein Auto gezerrt haben.

    Im Laufe der mutmasslichen Entführung wurde den Kindern nach Angaben der Anklage mit Klebeband der Mund verschlossen, die Tochter an den Händen gefesselt. Der Junge und das Mädchen wurden erst nach Baden-Württemberg gebracht und reisten später mit ihrer Mutter nach Hamburg.

    Tochter und Sohn leben beim Vater in Dänemark

    Die Tochter von Eugen Block, dem Gründer der Restaurantkette Block House, kämpft seit Jahren um ihre 2010 geborene Tochter und den 2013 geborenen Sohn. Beide Kinder leben seit 2021 bei ihrem Vater in Dänemark.

    Nach Ansicht der Hamburger Staatsanwaltschaft behielt er sie nach einem Wochenendbesuch gemäss seinem Umgangsrecht widerrechtlich bei sich. Die geschiedenen Eheleute haben zwei weitere ältere Kinder, von denen eine Tochter beim Vater und eine bei der Mutter lebt.

    Kinder mussten zum Vater zurückgebracht werden

    Nach der mutmasslichen Entführung in Dänemark entschied am 5. Januar 2024 das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg aufgrund eines Eilantrags des Vaters, dass ihm die Kinder zurückgegeben werden müssen. Das geschah am selben Tag. Er erhielt mit der einstweiligen Anordnung das alleinige Aufenthaltsbestimmungs- und Erziehungsrecht.

    Vorwurf: Block habe Auftrag erteilt

    Laut Anklage soll die Mutter zusammen mit einem 63-jährigen Deutschen den Auftrag erteilt haben, die Kinder gewaltsam der Obhut des ebenfalls sorgeberechtigten Vaters zu entziehen. Die Anklage gegen Block und den 63-Jährigen lautet auf gemeinschaftliche schwere Entziehung von Minderjährigen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Der Mutter wird zudem schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen vorgeworfen. Ihre Verteidiger bestreiten die Vorwürfe.

    Für die schwere Entziehung Minderjähriger und die schwere Misshandlung Schutzbefohlener sieht das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von einem Jahr vor, die Höchststrafe beträgt zehn Jahre Gefängnis. Das Gericht in der norddeutschen Metropole hat 37 Verhandlungstermine bis zum 23. Dezember angesetzt.

    Delling soll falsche Angaben gemacht haben

    Der ehemalige Sportjournalist und Fernsehmoderator Delling soll die Anreise von Christina Block nach Baden-Württemberg organisiert und ihre Rückkehr mit den Kindern nach Hamburg koordiniert haben. Er wird zudem verdächtigt, gegenüber Kriminalbeamten falsche Angaben gemacht zu haben. Er ist wegen Beihilfe angeklagt. Dellings Verteidiger David Rieks wies die Vorwürfe zurück.

    Mehrere mutmassliche Mittäter

    Ein 35-Jähriger, der die israelische und portugiesische Staatsangehörigkeit hat, soll zusammen mit fünf weiteren Männern direkt an der Entführung beteiligt gewesen sein. Seit November sitzt er in Untersuchungshaft.

    Ein 58-jähriger Deutscher sorgte der Staatsanwaltschaft zufolge als Leiter eines Hamburger Sicherheitsunternehmens für die Bewachung des Anwesens von Block, um eine Flucht der Kinder zu verhindern. Er ist angeklagt wegen Beihilfe zur gemeinschaftlichen schweren Entziehung Minderjähriger in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung. Demselben Vorwurf müssen sich eine Frau (49) und ein Mann (55) aus Blocks Umfeld stellen.

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