Haftstrafe für Ex-Feuerwehrmann wegen Brandstiftungs-Serie

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Deutschland,

Rund ein Jahr hat ein Serienbrandstifter die Feuerwehr in Grossenstein bei Gera in Atem gehalten. Was die Helfer da noch nicht wussten: Der Feuerteufel stammte aus ihren eigenen Reihen und half sogar beim Löschen. Nun hat das Landgericht Gera den jungen Mann verurteilt.

Dem Ex-Feuerwehrmann werden im Gerichtssaal in Gera die Handfesseln abgenommen. Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa
Dem Ex-Feuerwehrmann werden im Gerichtssaal in Gera die Handfesseln abgenommen. Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einer Brandserie im thüringischen Grossenstein hat das Landgericht Gera einen ehemaligen Feuerwehrmann zu einer Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt.

Zudem ordnete die 3. Strafkammer wegen der Alkoholprobleme des 22-Jährigen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Die Richter sprachen ihn am Dienstag der Brandstiftung in fünf Fällen für schuldig. Zudem betonte die Vorsitzende Richterin, dass auf den jungen Mann noch beträchtliche Schadenersatzforderungen zukämen.

Der damalige Bundeswehrsoldat, der den Urteilsspruch regungslos anhörte, hatte im Prozess gestanden, 2018 und 2019 mehrfach gezündelt zu haben. So fielen etwa eine Lagerhalle und ein Vereinsheim den Flammen zum Opfer. Der Schaden wurde von der Staatsanwaltschaft auf mehr als 200.000 Euro beziffert, verletzt wurde niemand.

Bei den Straftaten sei er stets stark betrunken gewesen, hatte der Mann vor Gericht angegeben. Eine psychiatrische Gutachterin hatte ihm eine Alkoholsucht attestiert und bescheinigt, dass sein Steuerungsvermögen bei den Taten eingeschränkt gewesen sei. Zudem habe er unter einer Anpassungsstörung gelitten - eine vorübergehende psychische Störung infolge von Konflikten etwa mit dem Vater und seiner Freundin sowie durch seinen Bundeswehrdienst.

Das Gericht folgte der Experteneinschätzung und ging von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Deswegen blieb es beim Strafmass deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die acht Jahre Haft gefordert hatte.

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