Acht Jahre nach dem Tod eines jesidischen Mädchens ist in Deutschland nun auch die IS-Rückkehrerin zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
IS-Prozess
Die angeklagte mutmassliche IS-Rückkehrerin sitzt in München vor Gericht. (Archivbild) Foto: Peter Kneffel/dpa - dpa-infocom GmbH

Rund acht Jahre nach dem Tod eines jesidischen Mädchens durch Verdursten ist eine islamistische Extremistin in Deutschland zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Das Oberlandesgericht (OLG) im süddeutschen München (D) sprach die Frau des Verbrechens gegen die Menschlichkeit schuldig. Es lastete der Deutschen unter anderem Versklavung mit Todesfolge an und warf ihr vor, aus Menschenverachtung gehandelt zu haben.

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Das Gerichtsgebäude vom Oberlandesgericht in München. (Archivbild) Foto: Matthias Balk/dpa - dpa-infocom GmbH

Die Frau aus Lohne in Niedersachsen hatte zuvor gestanden, im Sommer 2015 in ihrem Haus im Irak dabei zugesehen haben, wie ein von ihr und ihrem damaligen Ehemann versklavtes Mädchen starb. Der Mann hatte das Kind zuvor in praller Mittagssonne angekettet, um es zu bestrafen.

Gericht geht nicht mehr vom minderschweren Fall aus

Der 9. Strafsenat fällte die Entscheidung im Wiederaufnahmeverfahren, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) – Deutschlands oberstes Zivilgericht – ein früheres Gerichtsurteil im Zuge einer Revision zu einer erneuten Entscheidung über das Strafmass zurückverwiesen hatte.

Anders als der 8. Strafsenat in der früheren Entscheidung vom Oktober 2021 ging das Gericht nun nicht mehr von einem minderschweren Fall aus.

Der Senat rügte unter anderem das Verhalten der mittlerweile 32 Jahre alten Frau nach dem Tod des Kindes. So habe sie der Mutter eine Pistole an den Kopf gehalten, um sie dazu zu zwingen, mit dem Weinen aufzuhören. Als strafschärfend wertete der Senat auch die schwerwiegenden psychischen Folgen, unter denen die Mutter des getöteten Mädchens bis heute leidet.

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