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    Gericht stellt Cum-Ex-Verfahren gegen Millionenbetrag ein

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    Deutschland,

    Im Cum-Ex-Steuerskandal schliesst das Landgericht Wiesbaden einen weiteren Teil ihrer Aufklärung ab. Es geht um den Fall, in dem Steueranwalt Hanno Berger zu einer langen Haftstrafe verurteilt wurde.

    Landgericht Wiesbaden
    Das Landgericht Wiesbaden stellt ein Cum-Ex-Verfahren gegen eine Millionenzahlung ein (Archivbild) - dpa

    Im milliardenschweren Cum-Ex-Steuerskandal schliesst die hessische Justiz einen weiteren Teil ihrer Aufklärung ab. Das Landgericht Wiesbaden (D) hat das Strafverfahren gegen einen früheren Börsenhändler gegen Zahlung einer Geldauflage von 2,8 Millionen Euro eingestellt, wie eine Sprecherin bestätigte. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

    Demnach geht es um einen Mann, der hohe Provisionen bei früheren Cum-Ex-Aktiengeschäften der HypoVereinsbank (HVB) verdient hatte. Der Fall geht auf die Cum-Ex-Anklage von 2017 zurück, wegen der später der Steueranwalt Hanno Berger zu einer langen Haftstrafe verurteilt wurde. Das Verfahren gegen den Börsenhändler war dabei abgetrennt worden.

    Millionenschwerer Steuerschaden

    Die hessischen Strafverfolger hatten ihre Anklage im Zusammenhang mit Cum-Ex-Deals der HVB in London erhoben. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte Berger vorgeworfen, von 2006 bis 2008 bei Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt zu haben, die den Fiskus rund 113 Millionen Euro kosteten. Beteiligt an den Deals waren mehrere frühere HVB-Beschäftigte.

    Berger stand nach einem langen Auslieferungsverfahren aus der Schweiz ab Juni 2022 in Wiesbaden vor Gericht. Er wurde wegen schwerer Steuerhinterziehung im Mai 2023 zu mehr als acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

    Cum-Ex-Deals gelten als grösster Steuerraub in der Geschichte der Bundesrepublik. Dabei inszenierten Banken und andere Investoren ein Verwirrspiel mit Aktien und bekamen von Finanzämtern Steuern erstattet, die sie gar nicht gezahlt hatten. Der Staat büsste geschätzt mindestens zehn Milliarden Euro ein, die Politik reagierte mit einer 2012 greifenden Gesetzänderung.

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    Kommentare

    User #5787 (nicht angemeldet)

    Noch BK Scholz wird's freuen.

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    Strafverfolgung

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