Gericht hebt Corona-Einschränkungen im Kreis Gütersloh auf
Das Oberverwaltungsgericht hat die Corona-Beschränkungen im Kreis Gütersloh (D) vorläufig aufgehoben, die nach dem Ausbruch bei Tönnies verhängt worden waren.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Oberverwaltungsgericht hat die Corona-Beschränkungen in Güterlsloh (D) aufgehoben.
- Die Massnahmen waren nach dem Corona-Ausbruch bei Tönnies eingeführt worden.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat die Corona-Beschränkungen für das öffentliche Leben im Kreis Gütersloh vorläufig ausser Vollzug gesetzt.
Das Land Nordrhein-Westfalen hätte nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies inzwischen eine differenziertere Regelung erlassen müssen - ein Lockdown für den ganzen Kreis sei nicht mehr verhältnismässig, teilte das Gericht am Montag mit.
Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Über 1000 Tönnies-Mitarbeiter infiziert
Hintergrund der Auflagen sind mehr als 1000 positiv auf das Coronavirus getestete Tönnies-Mitarbeiter am Standort in Rheda-Wiedenbrück. Die Befunde hatten zu regionalen Einschränkungen im öffentlichen Leben in den Kreisen Gütersloh und Warendorf geführt. Die regionale Verordnung der Landesregierung wäre in die Nacht zum Mittwoch um 00.00 Uhr ausgelaufen.

Bislang hatte das OVG in der Regel die Verordnungen der Landesregierung im Zusammenhang mit dem Kampf gegen das Coronavirus bestätigt. Ausnahme war die vom Land angeordnete häusliche Quarantäne für Auslandsrückkehrer. Die hatte das Gericht Anfang Juni ausser Vollzug gesetzt. Das Land dürfe nicht pauschal für Rückkehrer aus Nicht-EU-Ländern eine 14-tägige Quarantäne anordnen, entschied es.