Geplante neue Testverordnung sieht geringere Vergütung für Schnelltests vor

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Deutschland,

Das Bundesgesundheitsministerium hat wegen Unregelmässigkeiten bei der Abrechnung und Qualität von Corona-Schnelltests eine Neufassung der Testverordnung vorgelegt.

Coronavirus Schnelltest
Ab dem 1. Oktober sollen sämtliche Selbsttests sowie Schnelltest für Personen ohne Symptome kostenpflichtig werden. - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bundesgesundheitsministerium legt Neufassung zur Vereinheitlichung vor .

Der am Donnerstag bekannt gewordenen Entwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht unter anderem eine Anpassung der Vergütung für die Tests «auf Marktniveau» sowie Überprüfungen der Abrechnungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen vor.

Demnach sollen pro Schnelltest acht Euro für die Dienstleistung und 4,50 Euro pauschal als Sachkosten erstattet werden - insgesamt also maximal 12,50 Euro. Zuvor wurden pro Abstrichnahme bis zu 15 Euro erstattet.

Private Testzentren sollen laut dem Entwurf in Zukunft individuell und nicht wie bisher per Allgemeinverfügung beauftragt werden. Eine bis zum 16. Juni erfolgte Beauftragung mittels Allgemeinverfügung werde nach dem 30. Juni unwirksam, heisst es in dem Papier. Sobald ein Testzentrum seinen Betrieb einstellt, müssten die zuständige Gesundheitsbehörde und die Kassenärztliche Vereinigung «unverzüglich» darüber informiert werden.

Darüber hinaus nimmt der Entwurf die Kassenärztlichen Vereinigungen in die Pflicht: Sie sollen künftig stichprobenartig oder gezielt die Plausibilität der Abrechnungen überprüfen. Für die Prüfung könnten auch «geeignete Dritte» beauftragt werden. Auch rückwirkende Stichprobenprüfungen bis zum 1. Januar dieses Jahres sind demnach vorgesehen.

Zuletzt hatte es vermehrt Berichte über Betrug bei den kostenlosen Bürgertests gegeben. Die Betreiber von Testzentren müssen demnach beispielsweise bislang für die Kostenerstattung nicht einmal nachweisen, dass sie überhaupt Antigen-Schnelltests gekauft haben.

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