Frau brät Eier über Flamme von Kriegerdenkmal
Mit der Verurteilung einer Frau, die Eier über der Flamme eines Kriegerdenkmals gebraten hat, hat die Ukraine nicht gegen deren Menschenrechte verstossen. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Strassburg.

Anna Sinkowa – damals Mitglied einer Künstlergruppe – hat Eier über der Flamme eines Kriegerdenkmals gebraten. Eine Aktion, mit der sie gegen Gasverschwendung protestieren wollte. Ein Video von sich selbst beim Braten der Eier auf der Flamme des Grabmals des unbekannten Soldaten in Kiew veröffentlichte sie später im Internet. Dafür verurteilte sie ein ukrainisches Gericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren auf Bewährung.
Damit habe die Ukraine die Meinungsfreiheit der Klägerin nicht verletzt, urteilten nun die Strassburger Richter. Die Frau «hätte passendere Wege finden können, um ihre Ansichten kundzutun», heisst es in dem Urteil. Mit ihrem Protest habe sie gegen ukrainisches Recht verstossen und das Andenken an die Soldaten beleidigt, die ihr Leben für die Verteidigung ihres Landes gegeben hätten.
Die Entscheidung zugunsten der Ukraine fiel allerdings äusserst knapp aus. Drei von sieben Richtern hielten die Verurteilung der Frau für eine Menschenrechtsverletzung. Bei ihrer Aktion habe es sich um Satire gehandelt, argumentierten sie. Mit dem Urteil könnte demnach das Recht auf freie Meinungsäusserung ausgehöhlt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Anna Sinkowa hatte Eier über der Flamme eines Kriegerdenkmals in Kiew gebraten.
- Dafür verurteilte sie ein ukrainisches Gericht zu einer Haftstrafe von drei Jahren auf Bewährung.
- Wie nun bekannt wurde, hat die Ukraine damit nicht die Meinungsfreiheit der Klägerin verletzt.
Eine Entschädigung bekommt die Klägerin trotzdem: Die Ukraine muss ihr 4000 Euro (rund 4600 Franken) zahlen, weil sie nach Ansicht des Gerichts ohne ausreichende rechtliche Grundlage in Untersuchungshaft genommen worden war, bevor das Urteil gegen sie erging.











