Aussenministerin Baerbock hatte eine deutliche Reaktion auf das Todesurteil gegen den Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd angekündigt. Nun ist sie da. Wie reagiert Teheran?
Das Auswärtige Amt erklärt zwei Angehörige der iranischen Botschaft zu unerwünschten Personen.
Das Auswärtige Amt erklärt zwei Angehörige der iranischen Botschaft zu unerwünschten Personen. - Marius Becker/dpa

Die Bundesregierung hat als Reaktion auf das Todesurteil eines Gerichts in Teheran gegen den Deutsch-Iraner Djamshid Sharmahd zwei iranische Diplomaten ausgewiesen. Das teilte Aussenministerin Annalena Baerbock (Grüne) in Berlin mit.

Ein Revolutionsgericht hatte den 67-jährigen Sharmahd unter anderem für einen Terroranschlag verantwortlich gemacht, wie das Justizportal Misan am Dienstag bekanntgegeben hatte.

«Wir fordern Iran auf, das Todesurteil zu widerrufen»

Baerbock erklärte, sie habe angesichts des Todesurteils den Geschäftsträger der iranischen Botschaft einbestellen lassen. Eine solche Einbestellung gilt als scharfes diplomatisches Mittel. Dem Geschäftsträger sei mitgeteilt worden, «dass wir die massive Verletzung der Rechte eines deutschen Staatsangehörigen nicht akzeptieren», teilte die Aussenministerin weiter mit. Als Folge habe die Bundesregierung zwei Angehörige der iranischen Botschaft zu unerwünschten Personen erklärt und mit kurzer Frist aufgefordert, Deutschland zu verlassen.

Baerbock betonte erneut: «Wir fordern Iran auf, das Todesurteil für Jamshid Sharmahd zu widerrufen und ihm ein faires und rechtsstaatliches Berufungsverfahren zu ermöglichen.»

Teheran macht Sharmahd für Terroranschläge verantwortlich

Die iranische Justiz macht Sharmahd auch für die Planung mehrerer Terroranschläge verantwortlich. Ausserdem legte das Gericht ihm die Kooperation mit ausländischen Geheimdiensten zur Last. Überprüfen lassen sich die Vorwürfe nicht. Todesstrafen werden im Iran normalerweise durch Erhängen vollstreckt.

In Deutschland hatte auch CDU-Chef Friedrich Merz scharfe Kritik am Todesurteil gegen Sharmahd geäussert. Dies sei ein Affront, schrieb Merz auf Twitter. «Er hatte keinen Anwalt seines Vertrauens und die deutsche Botschaft keinen konsularischen Zugang.» Merz hatte Anfang Januar angekündigt, Sharmahds politische Patenschaft zu übernehmen.

Teheran verhängt Gegensanktionen

Nach neuen EU-Sanktionen gegen den Iran wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen rund um die jüngste Protestwelle im Iran hatte Teheran am Dienstag Gegensanktionen verhängt – unter anderem gegen Bundestagsabgeordnete. Nach Angaben des iranischen Aussenministeriums wurden 23 Personen und 13 Organisationen auf eine Sanktionsliste gesetzt. Betroffen sind unter anderem die Bundestagsabgeordneten Renata Alt (FDP), Roderich Kiesewetter (CDU) sowie Michael Roth (SPD). Sie hatten sich jüngst kritisch zum Iran geäussert. Die Strafmassnahmen umfassen demnach Einreisesperren und das Einfrieren möglicher Vermögenswerte im Iran.

Die am Montag beschlossenen neuen Strafmassnahmen der EU treffen 32 Personen und zwei Organisationen. Neben Gefängnisdirektoren, Staatsanwälten und Richtern wurden auch Irans Kulturminister Mohammed-Mehdi Esmaeili sowie Bildungsminister Jussef Nuri auf die Sanktionsliste gesetzt.

Auslöser der landesweiten Proteste im Iran war der Tod der iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini. Sie starb am 16. September im Polizeigewahrsam, nachdem sie von der Sittenpolizei wegen Verstosses gegen die islamischen Kleidungsvorschriften festgenommen worden war. Die Proteste gegen die repressive Regierung sowie das islamische Herrschaftssystem haben die politische Führung in eine der schwersten Krisen seit Jahrzehnten gestürzt.

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