Ex-Wirecard-Chef Markus Braun muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Das Oberlandesgericht München habe «Haftfortdauer» entschieden, bestätigte Gerichtssprecher Florian Gliwitzky am Freitag.
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Das Logo von Wirecard ist am Hauptsitz des Zahlungsdienstleisters zu sehen. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuvor hatte das «Handelsblatt» darüber berichtet.
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«Die Frage ist: Liegen Haftgründe vor und rechtfertigt der dringende Tatverdacht die Untersuchungshaft?», sagte der Gerichtssprecher. Es müsse sich um eine Tat von einem gewissen Gewicht handeln, um die U-Haft zu rechtfertigen.

Die Staatsanwaltschaft München I wirft dem früheren Wirecard-Vorstandschef Braun und anderen Verdächtigen organisierten Bandenbetrug vor. Sie sollen mit gefälschten Bilanzzahlen über drei Milliarden Euro von Banken und Investoren erschwindelt haben. Auch ein mutmasslicher Komplize Brauns muss nach der Entscheidung des OLG weiter in U-Haft bleiben, wie Gliwitzky sagte.

Künftig müsse das Gericht nun alle drei Monate entscheiden, ob die Haftgründe weiter vorliegen oder Braun aus der Untersuchungshaft entlassen werden kann. Nächster Haftprüfungstermin ist demnach der 25. Mai 2021.

Wirecard hatte im Juni 2020 Insolvenz angemeldet, als erster Dax-Konzern überhaupt. Über Jahre hatte der Zahlungsabwickler aus Aschheim bei München mutmasslich die Bilanzen aufgebläht und Umsätze in Asien erfunden. Der für die Geschäfte in Asien zuständige Vorstand Jan Marsalek ist seit Bekanntwerden der Vorgänge untergetaucht. Braun hat sich der Polizei gestellt.

Verschiedene Medien hatten jahrelang immer wieder über Bilanzunregelmässigkeiten berichtet, zuletzt vor allem die «Financial Times». Am 18. Juni räumte Wirecard ein, dass es für die Existenz von 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten bei philippinischen Banken keine Nachweise gebe. Am 25. Juni stellte das Unternehmen einen Insolvenzantrag.

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