Jérôme Boateng legte letzten September Berufung gegen das Urteil im Körperverletzungsprozess ein. Am 20. Oktober beginnt der Prozess.
Jérôme Boateng. Foto: Jeff Pachoud/AFP/dpa
Jérôme Boateng. Foto: Jeff Pachoud/AFP/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Jérôme Boateng muss sich erneut vor Gericht verantworten.
  • Der Prozess soll am 20. Oktober beginnen.

Der Körperverletzungsprozess gegen den früheren deutschen Fussball-Nationalspieler Jérôme Boateng geht in die nächste Runde.

Der 33-Jährige muss sich im Oktober erneut vor Gericht verantworten, wie das Landgericht München I am Freitag mitteilte. Am 20. Oktober soll der Prozess beginnen, für den zwei Verhandlungstage angesetzt sind.

Im September vergangenen Jahres hatte das Amtsgericht München Boateng zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt, weil das Gericht es als erwiesen ansah, dass er seiner damaligen Lebensgefährtin ins Gesicht geschlagen hatte. Gegen dieses Urteil legte der Weltmeister von 2014 Berufung ein – ebenso wie Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die eine härtere Strafe gefordert hatten. Boatengs Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

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