Eine ehemalige Justizbeamtin hat für einen Häftling Mobiltelefone ins Gefängnis geschmuggelt. Der Fall landete jetzt vor Gericht.
Die Justizvollzugsanstalt im schwäbischen Kaisheim. Wegen einer mutmasslichen Beziehung zu einem Häftling und Korruptionsverdachts muss sich eine ehemalige Justizbeamtin vor dem Amtsgericht verantworten.
Die Justizvollzugsanstalt im schwäbischen Kaisheim. Wegen einer mutmasslichen Beziehung zu einem Häftling und Korruptionsverdachts muss sich eine ehemalige Justizbeamtin vor dem Amtsgericht verantworten. - picture alliance / dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine deutsche Ex-Justizbeamtin gibt den Handy-Schmuggel ins Gefängnis zu.
  • Sie hatte mit einem Häftling eine Liebesbeziehung geführt.
  • Die Ex-Beamtin und die Eltern des Häftlings müssen mit Bewährungsstrafen rechnen.
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Eine frühere Justizbeamtin des Gefängnisses im schwäbischen Kaisheim hat vor Gericht zugegeben, zehn Mobiltelefone für einen Häftling in die Justizvollzugsanstalt geschmuggelt zu haben.

Die 30-Jährige räumte auch ein, dass sie zu diesem Häftling eine Liebesbeziehung unterhalten und in einem Büro des Gefängnisses mit ihm Sex hatte. Die Handys wurden an andere Gefangene weiterverkauft.

Eltern an Handy-Schmuggel beteiligt

In dem Prozess vor dem Amtsgericht Augsburg müssen sich seit Mittwoch auch der 34 Jahre alte Häftling sowie dessen Eltern verantworten, weil sie an dem Handy-Schmuggel beteiligt waren. Auch die drei Mitangeklagten legten in dem Prozess Geständnisse ab, wobei sich die Aussagen teilweise widersprachen. Die Richterin sagte, dass sich die Familienmitglieder dadurch wohl gegenseitig schützen wollten.

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Blick aus dem Fenster eines Gefängnisses. (Symbolbild) - keystone

Die ehemalige Beamtin, die inzwischen gekündigt hat und aus dem Staatsdienst ausgeschieden ist, ist wegen sexuellen Missbrauchs von Gefangenen und wegen Bestechlichkeit angeklagt. Der Häftling und seine Mutter sowie der Stiefvater, die die Handys besorgt und die Zahlungen abgewickelt haben, müssen sich wegen Bestechung verantworten.

Nach den Gesprächen, die die Prozessbeteiligten hinter verschlossenen Türen führten, können die Ex-Justizbeamtin und die Eltern mit Bewährungsstrafen rechnen. Für den Häftling, der wegen der Vorwürfe nach Verbüssung seiner früheren Strafe wieder in Untersuchungshaft kam, war eine Gefängnisstrafe zwischen zweieinhalb und drei Jahren im Gespräch.

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