Europäisches Gericht klärt Entschädigungsanspruch für Fluggäste bei Verspätung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg will heute (09.30 Uhr) entscheiden, ob Flugpassagiere Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung haben, wenn eine Schraube auf der Landebahn zu einer erheblichen Verspätung geführt hat.

Das Wichtigste in Kürze
- Germanwings macht geltend, es handele sich hier um einen «aussergewöhnlichen Umstand», für den die Fluglinie nicht verantwortlich sei..
Im Streitfall musste die Fluggesellschaft Germanwings wegen eines solchen Vorfalls vor einem Flug von Dublin nach Düsseldorf einen Reifen austauschen. Der Flug hatte dann über drei Stunden Verspätung.
Germanwings macht geltend, es handele sich hier um einen «aussergewöhnlichen Umstand», für den die Fluglinie nicht verantwortlich sei. Daher müsse sie auch keine Entschädigung zahlen. (Az: C-501/17)