Europäischer Gerichtshof entscheidet über Leimrutenjagd auf Vögel in Südfrankreich
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Mittwoch (09.30 Uhr) über die Leimrutenjagd in Südfrankreich.

Das Wichtigste in Kürze
- Der französische Staatsrat fragte den EuGH, ob die Regelung mit dem europäischen Vogelschutz vereinbar sei..
Diese Praxis, bei der Vögel mithilfe von mit Kleber bestrichenen Zweigen gefangen werden, ist in der Europäischen Union verboten - ausser in Teilen Frankreichs. Dagegen klagen zwei Tierschutzvereinigungen. (Az. C-900/19)
Der französische Staatsrat fragte den EuGH, ob die Regelung mit dem europäischen Vogelschutz vereinbar sei. In ihren Schlussanträgen argumentierte die zuständige Generalwanwältin, dass die traditionelle Jagdmethode erlaubt bleiben könnte, wenn sie «erhebliches kulturelles Gewicht» habe. Das Gericht muss ihr in seinem Urteil nicht folgen, tut dies aber oft.