EuGH verurteilt Deutschland wegen zu laxen Umgangs mit Autoindustrie

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    Luxemburg,

    Deutschland reagierte viel zu spät auf ein Problem mit einem schädlichen Treibhausgas, dass in Klimaanlagen verwendet wird. Nun wurde es verurteilt.

    Europäischer Gerichtshof
    Die Forderungen der Regierung in London zur Rolle des EuGH seien nicht zu erfüllen. Dies macht Holger Hestermeyer deutlich. - Wikimedia

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der europäische Gerichtshof verurteilt Deutschland.
    • Grund dafür ist der zu lockere Umgang mit einem Problem in der Autoindustrie.
    • Ein schädliches Treibhausgas wurde nicht rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen.

    Wegen des zu nachlässigen Umgangs mit der Autoindustrie ist Deutschland vom höchsten EU-Gericht verurteilt worden. Die Bundesrepublik habe es versäumt, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass ein klimaschädliches Treibhausgas in Klimaanlagen von mehr als 133'000 Daimler-Fahrzeugen nicht mehr verwendet wird, urteilte der Europäische Gerichtshof heute Donnerstag.

    Damit gaben die Luxemburger Richter in Teilen einer Klage der EU-Kommission statt, die für die Verfolgung von Verstössen gegen EU-Recht zuständig ist. Eine Strafe gibt es nicht, Deutschland muss jedoch die eigenen Gerichtskosten tragen sowie die Hälfte der Kosten der EU-Kommission.

    Klimaschädliches Treibhausgas

    Die Brüsseler Behörde hatte 2014 ein Verfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil es den Einsatz des nach EU-Recht für neue Modelle verbotenen Treibhausgases R-134a in Klimaanlagen zugelassen hatte. Erst im März 2017 – also mehr als zwei Jahre nach Ablauf der Frist von zwei Monaten, die die EU-Kommission gesetzt hatte – ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt eine Umrüstung an.

    Daimler hatte den Einsatz damit begründet, dass von der vorgesehenen und umweltfreundlicheren Chemikalie R-1234yf ein Sicherheitsrisiko ausgehe. Andere Hersteller sowie das Kraftfahrt-Bundesamt und die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission teilten die Bedenken nicht. Auch eine zusätzliche Risikoanalyse ergab keine Hinweise auf besondere Gefahren.

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