EuGH muss über einstweilige Verfügung gegen Polen entscheiden
Die EU-Kommission will eine einstweilige Verfügung gegen Polen erreichen. Grund dafür ist die umstrittene Justizreform. Der Entscheid liegt beim EuGH.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Europäische Kommission will eine einstweilige Verfügung gegen Polen erreichen.
- Grund dafür ist die umstrittene Justizreform zur Disziplinierung von Richtern.
- Der Entscheid liegt nun beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.
Die Europäische Kommisesion will eine einstweilige Verfügung gegen Polen wegen der umstrittenen Regeln zur Disziplinierung von Richtern erreichen. Die Brüsseler Behörde habe einen entsprechenden Antrag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eingereicht, teilte der EuGH am Freitag mit.
Die Kommission wacht über die Einhaltung der EU-Verträge und hatte den Schritt gegen Polen schon vor zehn Tagen angekündigt. Die beantragten «einstweiligen Massnahmen» hängen mit einem Vertragsverletzungsverfahren zusammen. Dieses hat die Kommission bereits seit einiger Zeit zu den Disziplinierungsregeln für polnische Richter in Gang gesetzt.

Das polnische Parlament hatte das umstrittene Gesetz am Donnerstag verabschiedet. Nach dem Gesetz müssen Richter mit Geldstrafen, Herabstufung oder Entlassung rechnen. Dies, wenn sie die Entscheidungskompetenz oder Legalität eines anderen Richters oder eines Gerichts infrage stellen.