Italienische Behörden dürfen Rettungsschiffe von Hilfsorganisationen für in Seenot geratene Migranten und Flüchtlinge nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne Anhaltspunkte für eine Gefahr in ihren Häfen kontrollieren.
ARCHIV - Italienische Behörden dürfen Rettungsschiffe von Hilfsorganisationen für in Seenot geratene Migranten und Flüchtlinge nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne Anhaltspunkte für eine Gefahr in ihren Häfen kontrollieren. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa
ARCHIV - Italienische Behörden dürfen Rettungsschiffe von Hilfsorganisationen für in Seenot geratene Migranten und Flüchtlinge nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht ohne Anhaltspunkte für eine Gefahr in ihren Häfen kontrollieren. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa - sda - Keystone/dpa/Arne Immanuel Bänsch
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Regeln zu den Kontrollen eines Hafenstaats seien auch auf Schiffe humanitärer Organisationen anwendbar, urteilten die Richter am Montag in Luxemburg (Rechtssachen C-14/21 und C-15/21).

Für eine Kontrolle müssten die Behörden detailliert nachweisen, «dass belastbare Anhaltspunkte für eine Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit, die Arbeitsbedingungen an Bord oder die Umwelt vorliegen». Allein die Anzahl der Personen an Bord - Rettungsschiffe steuern oft mit Hunderten Flüchtlingen und Migranten die Häfen an - sei für sich genommen kein Grund für eine Überprüfung.

Der EuGH betonte, dass es im Völkerrecht die Pflicht gebe, Personen in Seenot zu helfen. Menschen, die nach einem Rettungseinsatz an Bord seien, müssten bei Sicherheitsüberprüfungen ausser Betracht bleiben. «Die Anzahl der Personen an Bord, selbst wenn sie weit über der zulässigen Anzahl liegt, kann daher für sich genommen keinen Grund darstellen, der eine Kontrolle rechtfertigt», teilte der EuGH mit. Nachdem die Geretteten von Bord gegangenen seien, dürfe der Hafenstaat das Schiff jedoch kontrollieren.

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