EuGH entscheidet über Mehrwertsteuer bei Fahrschulunterricht

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Luxemburg,

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über die Mehrwertsteuer bei Fahrschulunterricht.

Schild auf einem Fahrschulauto
Schild auf einem Fahrschulauto - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Deutschlands oberster Gerichtshof für Steuern und Zölle will wissen, ob Unterricht für die Führerscheinklassen B und C1 unter den Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts im Sinne einer Befreiung von der Mehrwertsteuer fällt..

Eine Fahrschule in Deutschland ist der Ansicht, dass der von ihr angebotene Unterricht davon befreit sei. Sie beruft sich auf eine Richtlinie, nach der Schul- und Hochschulunterricht unter bestimmten Voraussetzungen von der Mehrwertsteuer befreit ist. Der Bundesfinanzhof legte den Fall dem EuGH vor. (Az. C-449/17)

Deutschlands oberster Gerichtshof für Steuern und Zölle will wissen, ob Unterricht für die Führerscheinklassen B und C1 unter den Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts im Sinne einer Befreiung von der Mehrwertsteuer fällt. Der zuständige Generalanwalt sprach sich in seinem Schlussantrag dafür aus, dass der Fahrschulunterricht nicht davon erfasst wird.

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