EU

EU-Wettbewerbshüter genehmigen deutsche Hilfen für Flughäfen

Keystone-SDA
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Belgien,

Deutschland darf von der Coronakrise heftig getroffene Flughäfen nach einer Entscheidung der EU-Kommission mit Zuschüssen unter die Arme greifen. Entsprechende Beihilferegelungen genehmigten die europäischen Wettbewerbshüter, wie die EU-Behörde am Dienstag mitteilte.

De Frankfurter Flughafen am Abend.
Deutschland darf von der Coronakrise heftig getroffene Flughäfen nach einer Entscheidung der EU-Kommission mit Zuschüssen unter die Arme greifen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • «Diese Regelung wird es den deutschen Behörden (...) ermöglichen, deutsche Flughäfen für Verluste, die ihnen infolge des Coronavirus-Ausbruchs entstanden sind, zu entschädigen.

Gleichzeitig wird sie den Flughäfen helfen, ihre Liquiditätsengpässe zu überwinden und die Krise zu überstehen«, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Der Flughafenbetrieb müsse gesichert werden, um Anbindung, Mobilität und Luftverkehr zu gewährleisten.

Die Luftfahrtbranche ist von den Auswirkungen der Pandemie besonders hart getroffen. Nach früheren Angaben des Branchenverbands ADV verloren die Flughäfen in der Corona-Flaute jeden Monat eine halbe Milliarde Euro Umsatz. Der Flugverkehr war zeitweise nahezu eingestellt. Deshalb hat die Bundesregierung die nun genehmigte Unterstützung auf den Weg gebracht.

Nach Angaben der EU-Kommission ist vorgesehen, dass deutsche Behörden den Flughäfen ausgefallene Einnahmen, die unmittelbar auf den Coronavirus-Ausbruch zwischen 4. März und 30. Juni zurückzuführen sind, mit Zuschüssen ausgleichen können. Dabei sei sichergestellt, dass Zuschüsse, die den tatsächlichen Schaden übersteigen, zurückgezahlt werden müssten.

Zudem geht es demnach um Liquiditätshilfen etwa als Darlehensgarantien, Zinsvergünstigungen oder Stundungen bestimmter Steuern und anderer Abgaben. Den Grossteil davon hatten die EU-Wettbewerbshüter bereits in vorherigen Entscheidungen genehmigt. Nun segneten sie auch die Stundungen von Steuern und Abgaben ab.

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