Die EU und die USA haben sich im Grundsatz auf ein Datenschutzabkommen geeinigt. Dabei würden Regeln den Zugriff der US-Geheimdienste auf die Daten beschränken.
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EU-Kommisionschefin Ursula von der Leyen während einer Pressekonferenz in Brüssel. Foto: Kenzo Tribouillard/AFP/AP/dpa - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der «Privacy Shield» für die Übermittlung von Daten aus Europa wurde vom EuGH gekippt.
  • Jetzt haben die EU und die USA sich im Grundsatz auf einen Nachfolger geeinigt.
  • Der Schutz der Privatsphäre sei gewährleistet, so Ursula von der Leyen.

Die EU und USA haben sich im Grundsatz auf einen Nachfolger des «Privacy Shield» für den Transfer personenbezogener Daten geeinigt. Dieser war vom Europäischen Gerichtshof gekippt worden. Das gaben EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen und US-Präsident Joe Biden am Freitag in Brüssel bekannt.

«Dies wird einen vorhersehbaren und vertrauenswürdigen Datenverkehr zwischen der EU und den USA ermöglichen. Und den Schutz der Privatsphäre und der bürgerlichen Freiheiten gewährleisten», sagte von der Leyen.

Richter bemängelten: US-Geheimdienste können auf EU-Daten zugreifen

Der EuGH hatte den «Privacy Shield» für die Übermittlung von Daten aus Europa über den Atlantik im Juli 2020 gekippt. Dies mit der Begründung, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht den Standards der EU entspreche. Die Richter bemängelten vor allem die weitreichenden Zugriffsmöglichkeiten von US-Geheimdiensten auf Daten von Europäern.

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US-Präsident Biden und von der Leyen. - AFP

In einem gemeinsamen Statement teilten beide Seiten mit: Neue Regeln und Garantien würden den Zugriff der US-Geheimdienste auf die Daten auf das beschränken werde. Was «zur Verfolgung definierter nationaler Sicherheitsziele notwendig und verhältnismässig» sei. Zudem solle es einen unabhängigen Rechtsschutzmechanismus geben. Dieser soll Beschwerden von Europäern über den Datenzugriff der US-Geheimdienste untersuche und Abhilfemassnahmen anordnen könne.

Für Unternehmen war durch das EuGH-Urteil grosse Rechtsunsicherheit beim Datentransfer zwischen den USA und der EU entstanden. So warnte der Facebook-Konzern Meta seit dem Herbst: Das Online-Netzwerk und auch Instagram müssten in Europa wahrscheinlich eingestellt werden, wenn es keine Nachfolgeregelung gibt. Entsprechend begrüsste der Branchenverband Business Software Alliance die grundsätzliche Einigung, da sie Rechtssicherheit schaffen werde.

Noyb beklagt: Konkreter Text steht noch aus

Der «Privacy Shield» war 2016 entstanden, nachdem auch die Vorgänger-Regelung «Safe Harbor» vom EuGH gekippt worden war. Geklagt hatte in beiden Fällen der österreichische Jurist Max Schrems.

Dessen Datenschutzorganisation Noyb beklagte am Freitag, dass es sich zunächst lediglich um eine politische Ankündigung handele. Ein konkreter Text stehe nach wie vor aus. Falls das neue Abkommen nicht in Einklang mit EU-Recht sei, werde Noyb oder eine andere Gruppe wohl auch dieses anfechten.

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