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EU-Kommission will bei Schweizer Datenschutz-Äquivalenz abwarten

Keystone-SDA
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Basel,

Die EU-Kommission äussert sich noch nicht zur Äquivalenz des Schweizer Datenschutzes. Zuerst will sie ein Urteil des EU-Gerichtshofes (EuGH) abwarten, das allenfalls Einfluss auf die Äquivalenz-Frage haben könnte. Dies teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit.

Noch keine Äquivalenz-Empfehlung für den Schweizer Datenschutz: EU-Kommission will zuerst einen wichtigen Entscheid des EU-Gerichtshofes zu Datentransfers abwarten. (Archiv)
Noch keine Äquivalenz-Empfehlung für den Schweizer Datenschutz: EU-Kommission will zuerst einen wichtigen Entscheid des EU-Gerichtshofes zu Datentransfers abwarten. (Archiv) - sda - KEYSTONE/DPA-Zentralbild/PATRICK PLEUL

Das Wichtigste in Kürze

  • Der besagte Fall wird kurz «Schrems II» genannt, benannt nach dem österreichischen Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems, der bereits zum zweiten Mal wegen Unklarheiten beim Datenschutz geklagt hatte.

Das Urteil wird am 16. Juli erwartet.

Konkret soll der EU-Gerichtshof in Luxemburg klären, ob Standardvertragsklauseln und das Privacy Shield - dieses «Schild» regelt den Datentransfers von der EU in die USA - als Basis für die Übermittlung von personenbezogenen Daten von EU-Bürgerinnen und -Bürgern in die USA ausreichen.

Für die Schweiz ist die Anerkennung ihres Datenschutzes durch die EU als gleichwertig wichtig. Ohne diese hätten Schweizer Unternehmen künftig einen deutlich höheren administrativen Aufwand. Ausserdem könnten Wettbewerbsnachteile entstehen.

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