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EU-Kommission geht wegen umstrittener Urteile gegen Polen vor

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Belgien,

Die EU-Kommission geht jetzt rechtlich gegen Polen vor. Am Mittwoch wurde ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Die EU-Kommission hat ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. (Symbolbild) Foto: Alex Bona/SOPA Images via ZUMA Press Wire/dpa
Die EU-Kommission hat ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingeleitet. (Symbolbild) Foto: Alex Bona/SOPA Images via ZUMA Press Wire/dpa - sda - Keystone/SOPA Images via ZUMA Press Wire/Alex Bona

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Kommission geht jetzt rechtlich gegen Polen vor.
  • Grund dafür sind umstrittene Urteile des polnischen Verfassungsgerichts.

Wegen umstrittener Urteile des polnischen Verfassungsgerichts zum Status von EU-Recht geht die EU-Kommission rechtlich gegen das Land vor.

Die Brüsseler Behörde leitete am Mittwoch ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren ein, das mit einer weiteren Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und schliesslich mit finanziellen Sanktionen gegen Warschau enden könnte.

Nach Ansicht der EU-Kommission verstossen die Urteile des Verfassungsgerichts unter anderem gegen den Vorrang und das Prinzip der einheitlichen Anwendung des EU-Rechts sowie gegen die bindende Wirkung von EuGH-Urteilen. Zudem äusserte die Brüsseler Behörde erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Verfassungsgerichts.

Teile von EU-Recht nicht mit Polens Verfassung vereinbar

Hintergrund der Entscheidung ist unter anderem ein Urteil des Verfassungsgerichts von Anfang Oktober, wonach Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar sind. Dies stellt einen Eckpfeiler der europäischen Rechtsgemeinschaft in Frage. Bereits im Juli hatte das polnische Gericht entschieden, dass die Anwendung einstweiliger EuGH-Verfügungen, die sich auf das Gerichtssystem des Landes beziehen, nicht mit Polens Verfassung vereinbar seien.

Schon einen Tag nach dem Oktober-Urteil machte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unmissverständlich die Position ihrer Behörde deutlich. «Das EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschliesslich verfassungsrechtlicher Bestimmungen. Diesem Grundsatz haben sich alle EU-Mitgliedstaaten als Mitglieder der Europäischen Union verschrieben», sagte sie. Die EU-Kommission werde «von allen Befugnissen, die uns die Verträge verleihen, Gebrauch machen, um diesem Grundsatz Geltung zu verschaffen».

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Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen. - Keystone

Jedoch möchte die nationalkonservative Regierung in Warschau eben diesen grundsätzlichen Vorrang des EU-Rechts nicht anerkennen. Die polnische Regierungspartei PiS baut das Justizwesen des Landes seit Jahren ungeachtet internationaler Kritik um und setzt Richter damit unter Druck. Die EU-Kommission hat wegen der Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau eröffnet und Klagen beim EuGH eingereicht. Mehrere Reformen wurden gekippt.

Bei dem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom Oktober hatte Regierungschef Mateusz Morawiecki das Gericht gebeten, ein Urteil des EuGH aus dem Frühjahr zu überprüfen.

In dem Urteil hatten die obersten EU-Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht ausser Acht zu lassen, selbst wenn es sich um Verfassungsrecht handelt.

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