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EU-Kommission geht gegen Polen und Ungarn vor

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Deutschland,

In Polen und Ungarn wird aus Sicht der EU-Kommission gegen die Grundrechte von nicht heterosexuellen Menschen verstossen. Da die Regierungen nicht auf die Vorwürfe reagieren, werden nun Konsequenzen gezogen.

Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) im Europaviertel in Luxemburg. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa
Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) im Europaviertel in Luxemburg. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen der mutmasslichen Diskriminierung von nicht heterosexuellen Menschen leitet die EU-Kommission rechtliche Schritte gegen Ungarn und Polen ein.

Die Gleichheit und die Achtung der Würde und der Menschenrechte seien Grundwerte der EU, teilte die Behörde in Brüssel mit. Die Kommission werde deswegen alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einsetzen, um diese Werte zu verteidigen.

Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet

Zu diesem Zweck wurden nun sogenannte Vertragsverletzungsverfahren auf den Weg gebracht. Sie könnten bis zu Klagen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union führen.

Im Fall von Ungarn geht es konkret um ein neues Gesetz, das Publikationen verbietet, die Kindern zugänglich sind und nicht-heterosexuelle Beziehungen darstellen. Auch wird Werbung verboten, in der Homosexuelle oder Transsexuelle als Teil einer Normalität erscheinen. Viele EU-Staaten und auch die Kommission sehen es deswegen als diskriminierend an. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bezeichnete das Gesetz vor rund vier Wochen als eine «Schande».

Ungarn sieht EU nicht zuständig

Ungarn weist die Vorwürfe gegen das Gesetz hingegen zurück. Es gehe allein um den Kindesschutz, sagte Kanzleramtsminister Gergely Gulyas am Donnerstag vor der Presse in Budapest. «Es ist eine Frage, in der die EU nichts zu sagen hat, weil sie in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten fällt», fügte er hinzu. Aus Sicht der Regierung sorgt es nur dafür, dass Eltern allein darüber entscheiden können, wie sie die sexuelle Erziehung ihrer Kinder gestalten wollen.

Im Fall von Polen geht die Kommission davon aus, dass die polnischen Behörden nicht angemessen auf ihre Untersuchung zu sogenannten LGBT-freien Zonen reagiert hatten. Diese waren von mehreren polnischen Regionen und Gemeinden geschaffen worden. Die Abkürzung LGBT steht für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und andere nicht-heterosexuelle Menschen beziehungsweise Menschen, die sich nicht mit dem traditionellen Rollenbild von Mann und Frau oder anderen gesellschaftlichen Normen rund um Geschlecht und Sexualität identifizieren. Die Kommission hält die LGBT-freien Zonen für diskriminierend, Polen verstosse deswegen womöglich gegen EU-Recht.

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