EU-Gericht erklärt «Drei Streifen»-Marke von Adidas für ungültig
Ein EU-Gericht hat entschieden: Das Drei-Streifen-Symbol von Adidas ist kein EU-Markenzeichen.

Das Wichtigste in Kürze
- Das Drei-Streifen-Symbol von Adidas ist kein EU-Markenzeichen.
- Dies ist das Urteil eines EU-Gerichts.
Nach dem Urteil eines EU-Gerichts ist ein von Adidas eingetragenes Drei-Streifen-Symbol kein EU-Markenzeichen. Adidas habe nicht nachgewiesen, dass diese Marke in der gesamten Union infolge ihrer Benutzung Unterscheidungskraft erlangt habe. Das teilte das EU-Gericht (EuG) am Mittwoch in Luxemburg mit.
Die Richter bestätigen damit eine Entscheidung des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) von 2016. Damals hatte eine belgische Firma gegen die Eintragung geklagt. Das EUIPO hatte dem Antrag von Adidas auf Markenschutz des Symbols 2014 zunächst stattgegeben.