Einreise aus Indien nur noch im Ausnahmefall erlaubt

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    Deutschland,

    Ab Montag gilt ein Einreisverbot für Menschen, die aus Indien ankommen. Das Land gilt nun auch als Virusvarianten-Gebiet. Damit soll eine Verbreitung von B.1.617 in Deutschland verhindert werden.

    Die Bundespolizei kontrolliert Reisende am Frankfurter Flughafen. Foto: Boris Roessler/dpa
    Die Bundespolizei kontrolliert Reisende am Frankfurter Flughafen. Foto: Boris Roessler/dpa - dpa-infocom GmbH

    Das Wichtigste in Kürze

    • Die Bundesregierung will Indien nun doch zum Virusvariantengebiet erklären - und zwar ab Montag.

    In Deutschland gilt dann ein weitgehendes Einreiseverbot für Menschen, die sich zuvor in Indien aufgehalten haben, wie die Deutsche Presse-Agentur am Samstag aus Regierungskreisen erfuhr.

    Ausnahmeregelungen gibt es beispielsweise für Deutsche und für Ausländer mit Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik. Auch sie müssen allerdings schon vor der Einreise einen negativen Corona-Test vorweisen und sich nach Ankunft in Quarantäne begeben.

    «Um unsere Impfkampagne nicht zu gefährden, muss der Reiseverkehr mit Indien deutlich eingeschränkt werden», sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Zeitungen der Funke Mediengruppe. In der Bundesregierung gibt es nach dpa-Informationen auch Überlegungen, den Flugverkehr mit Indien vorübergehend zu stoppen. Wie es in Regierungskreisen hiess, wird die Entscheidung darüber im Bundesverkehrsministerium seit Tagen vorbereitet. Thema seien nicht nur Direktflüge, sondern auch Flüge über Airports am Golf sowie am Bosporus. Entschieden sei aber noch nichts.

    Nach dpa-Informationen hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zuvor eingeschaltet und zur Vorsicht aufgerufen - nachdem Indien nach einer entsprechenden Einschätzung des Robert Koch-Instituts zwar als Hochrisikogebiet, jedoch noch nicht als Virusvariantengebiet eingestuft worden war.

    Die Regeln für Virusvariantengebiete sind deutlich strenger: Einreisende müssen für 14 Tage in Quarantäne ohne Verkürzungsmöglichkeit. Ausserdem dürfen Fluggesellschaften bestimmte Personengruppen aus diesen Regionen nicht befördern. Das führt dann meist dazu, dass nur noch wenige Flüge angeboten werden.

    Die Infektionszahlen in Indien steigen dramatisch. Die indische Variante B.1.617 steht bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unter Beobachtung. In Deutschland ist diese Variante bislang kaum aufgetreten. Stand Freitag soll sie bundesweit in 25 Fällen nachgewiesen worden sein. Als Virusvariantengebiet sind derzeit unter anderem Südafrika und Brasilien ausgewiesen, wo jeweils als besorgniserregend eingestufte Varianten des Coronavirus kursieren.

    Am Freitag hatte die Bundesregierung noch mitgeteilt, Indien sei ab Sonntag lediglich Hochrisikogebiet. Bei Staaten, die keine Landesgrenzen mit Deutschland haben, ändert sich dadurch in der Praxis wenig. Allerdings muss ein relativ frischer negativer Corona-Test dann schon beim Einchecken vorgelegt werden.

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