Merz gegen Enteignungen – Was das für Mieter bedeutet
Friedrich Merz will Vergesellschaftungen grosser Wohnungsbestände verhindern. Für Millionen Mieter hätte das zunächst keine direkten Folgen.

Der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz will verhindern, dass Bundesländer grosse private Wohnungsbestände künftig vergesellschaften. Nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin will er ein entsprechendes Bundesgesetz zügig vorantreiben, berichtet die «ZDFheute».
Union und SPD hatten sich bereits im Juli darauf verständigt, Vergesellschaftungen privater Mietwohnungen durch Landesgesetze künftig auszuschliessen. Erste Entwürfe werden laut Merz zwischen Innen- und Justizministerium abgestimmt, wie die «Futurezone» schreibt.
Auslöser sind vor allem die Pläne der Berliner Linken. Sie will grosse Wohnungskonzerne gegen Entschädigung vergesellschaften und das Thema in mögliche Koalitionsverhandlungen einbringen.
Merz: Berliner Pläne stehen im Mittelpunkt
Beim Berliner Volksentscheid von 2021 stimmten 57,6 Prozent der Teilnehmenden für die Vorbereitung einer Vergesellschaftung grosser Immobilienunternehmen. Nach den aktuellen Plänen könnten rund 240'000 Wohnungen von Unternehmen mit mehr als 3000 Wohneinheiten betroffen sein, so die «Futurezone».
Für Mieter würde ein solches Bundesgesetz zunächst keine bestehenden Mietverträge verändern. Eine automatische Mieterhöhung oder neue Kündigungsrechte für Vermieter wären mit dem bislang angekündigten Vorhaben nicht verbunden.
Entscheidend wäre vielmehr, dass Länder ein solches Instrument für grosse private Wohnungsbestände nicht mehr einsetzen könnten. Das betrifft potenziell viele Menschen, denn 2022 lebten rund 22,6 Millionen Haushalte in Deutschland zur Miete.
Folgen für Mieten bleiben offen
Welche Auswirkungen ein Verbot langfristig auf die Mietpreise hätte, lässt sich derzeit nicht seriös vorhersagen. Gegner des Verbots verweisen auf mögliche günstigere Mieten durch Vergesellschaftungen, während Befürworter vor Risiken für Investitionen und Wohnungsbau warnen.
Auch die Bau- und Immobilienbranche sieht die Berliner Vergesellschaftungspläne kritisch. Der Immobilienverband BFW warnte laut dem «NTV» vor möglichen Folgen für Investitionen.
Merz begründet sein Vorhaben auch mit einem Signal an internationale Investoren. Er wolle damit deutlich machen, dass es in Deutschland keine Vergesellschaftungen privaten Eigentums geben solle, berichtet die «ZDFheute».
Verbot rechtlich umstritten
Ob der Bund ein solches Verbot tatsächlich durchsetzen kann, ist allerdings offen. Artikel 15 erlaubt grundsätzlich Vergesellschaftungen, während Artikel 74 dem Bund und den Ländern entsprechende Gesetzgebungskompetenzen zuweist.
Auch innerhalb der Bundesregierung gibt es dazu unterschiedliche Einschätzungen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärte laut der «Futurezone», ein pauschales Verbot sei aus ihrer Sicht nicht möglich.

Damit ist die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Gesetzes noch nicht abschliessend geklärt. Für Mieter bleiben bestehende Verträge zunächst unverändert.












