Einkaufen auf Pump: Brüssel will Konsumentenschutz stärken

    Keystone-SDA
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    Belgien,

    Der Verbraucherschutz bei Internet-Einkäufen und auf dem Markt für Konsumentenkredite soll nach dem Willen der EU-Kommission deutlich gestärkt werden.

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    Menschen in einem Shopping-Center. (Symbolbild) - Keystone

    Nach am Mittwoch in Brüssel präsentierten Vorschlägen könnten Online-Händler künftig eine grössere Verantwortung für die von ihnen verkauften Produkte tragen. Über neue Vorschriften soll beispielsweise sicherstellt werden, dass gefährliche Produkte vom Markt zurückgerufen werden.

    Zudem will die Kommission Gefahren angehen, die von neuen technischen Produkten wie drahtlosen Kopfhörern ausgehen könnten. Dazu zählen zum Beispiel Cybersicherheitsrisiken.

    Bei dem Vorschlag zu Konsumentenkreditverträgen geht es darum, dass bestehende Schutzregeln in Zukunft auch für Kredite unter 200 Euro sowie für Leasingverträge und Überziehungskredite gelten sollen. Zudem ist unter anderem geplant, die Informationspflichten für Anbieter zu verschärfen. Die Mitgliedstaaten sollen sich darüber hinaus verpflichten, Obergrenzen für Zinsen und die Gesamtkosten des Kredits festzulegen.

    «Wir werden den Marktteilnehmern mehr Verantwortung übertragen und es für betrügerische Akteure schwieriger machen, sich hinter kompliziertem Rechtsjargon zu verstecken», kommentierte die zuständige Kommissionsvizepräsidentin Vera Jourova. Justizkommissar Didier Reynders verwies darauf, dass die Digitalisierung durch die Corona-Pandemie noch einmal beschleunigt worden sei und zu einem Anstieg des Online-Shopping und zu einer Veränderung des Finanzsektors geführt habe.

    Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) wurden allein in Deutschland im Jahr 2020 rund 6,7 Millionen neue Ratenkreditverträge abgeschlossen. Die Summe der Konsumentenkredite belief sich demnach auf 235 Milliarden Euro. Der vzbv fordert bereits seit längerem Reformen.

    Über die Pläne der Kommission müssen nun die Mitgliedstaaten und das Europaparlament beraten. Sie entscheiden dann darüber, ob die bestehenden EU-Richtlinien wie vorgschlagen angepasst werden.

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