Eierlikör darf nach einem Urteil des EU-Gerichtshofs keine Milch enthalten.
Eierlikör steht in Gläser gefüllt auf einem Tisch.
Eierlikör steht in Gläser gefüllt auf einem Tisch. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Heute Donnerstag entschied der EuGH über die Inhaltsstoffe von Eierlikör.
  • Demnach darf die Spirituose keine Milch enthalten.

Eine Spirituose dürfe in der EU nur dann als Eierlikör bezeichnet werden, wenn sie ausschliesslich die im entsprechenden EU-Gesetz aufgeführten Bestandteile enthalte, erklärten die Richter des EU-Gerichtshofs (EuGH) heute Donnerstag. Demnach darf Eierlikör – neben Alkohol – also lediglich Eigelb, Eiweiss, Zucker oder Honig sowie gegebenenfalls Aromastoffe enthalten.

Hintergrund des Entscheids war ein Streit aus Deutschland vor dem Landgericht Hamburg. Ein Unternehmen aus Sachsen-Anhalt hatte Eierliköre vertrieben, die auch Milch enthielten. Das Landgericht hatte den Fall nach Luxemburg verwiesen.

Würde die Liste der in dem EU-Gesetz genannten Bestandteile als nicht abschliessend betrachtet, könnte der Konsumentenschutz sowie der gute Ruf europäischer Spirituosen leiden, befanden die Luxemburger Richter abschliessend.

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