Eine britische Familie erlebte einen grossen Schrecken: Ihre dreijährige Tochter durfte nicht mit nach Hause fliegen, da der Flug überbucht war.
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Ein dreijähriges Mädchen konnte nicht mit der Familie fliegen, da der Flug überbucht war. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Weil ein Flug überbucht war, durfte ein Kleinkind zunächst nicht mit an Bord.
  • Das Problem entstand aufgrund des automatischen Auswahlsystems.

Einen grossen Schrecken hat eine britische Familie bei ihrer Rückreise vom Mallorca-Urlaub erlebt. Der Mutter wurde bei der Gepäckaufgabe darauf hingewiesen, dass ihre drei Jahre alte Tochter wegen Überbuchung wohl nicht mitfliegen könne. Das berichtete am Mittwoch die Zeitung «The Independent».

Fluggesellschaften verkaufen meist mehr Tickets für einen Flug als Sitzplätze vorhanden sind, weil regelmässig Passagiere nicht erscheinen. In manchen Fällen geht das jedoch nicht auf.

Findet sich dann niemand, der freiwillig zurückbleibt, muss derjenige am Boden bleiben, der dafür nach dem Zufallsprinzip ausgewählt wurde. Wer erst am Flughafen eincheckt, hat ein grösseres Risiko, davon betroffen zu sein. Kinder und gebrechliche Personen sind eigentlich ausgenommen.

Panne des Auswahlsystems

Gemäss der Deutschen Presse-Agentur machte Easyjet deutlich, dass es sich bei der Auswahl um eine Panne des Auswahlsystems handelte. Das fiel den Mitarbeitern in Palma dann auch auf.

«Der Check-in-Manager hat das dann geändert, so dass es mein Mann war, der auf dem überbuchten Ticket war». Dies sagte die Mutter der Online-Zeitung zufolge. Schliesslich habe doch noch die ganze Familie an Bord gehen dürfen.

Easyjet prüft, warum der Familie nicht erklärt wurde, dass zuerst am Gate nach Freiwilligen gesucht wird, bevor jemand gezwungen wird. Die Fluggesellschaft riet dazu, immer vor der Fahrt zum Flughafen einzuchecken.

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