Umweltschützer haben Nachbesserungen bei der ab dem Jahreswechsel geltenden Ausweitung der Pfandpflicht gefordert.
Verpackungsmüll
Verpackungsmüll - dpa/AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Organisation: Getränkekartons ebenfalls mit Pfand belegen.

Auch die erweiterte Einwegpfandpflicht werde nicht ausreichen, «um den Trend von den derzeit marktdominanten unökologischen Einwegverpackungen hin zur gesetzlich festgelegten Mehrwegquote für Getränkeflaschen umzusteuern», erklärte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) am Dienstag.

Die Quote soll laut Verpackungsgesetz bei 70 Prozent liegen, tatsächlich betrage sie aktuell lediglich rund 42 Prozent, beklagte die DUH. Die Organisation forderte daher Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) zu «schnellen und deutlichen Nachbesserungen» auf.

Künftig wird für alle Einweggetränkeflaschen aus Plastik und Dosen das Pfand zur Pflicht. Wer beispielsweise Smoothies oder Säfte in Einwegflaschen kauft, muss dann 25 Cent Pfand bezahlen. Bereits im Umlauf befindliche Einwegflaschen dürfen allerdings noch bis Juli pfandfrei verkauft werden.

Die DUH begrüsst die geplanten Änderungen grundsätzlich. Dadurch landeten weniger Einweg-Getränkeverpackungen in der Umwelt, die Sammelmengen würden deutlich erhöht und das Recycling werde gestärkt.

Allerdings gelten zunächst Ausnahmen für Milch-Plastikflaschen und diese müssten «schnellstmöglich» beendet werden. «Es ist nicht nachvollziehbar, warum Plastikflaschen mit Milch erst ab 2024 bepfandet werden sollen», beklagte die DUH. Sie liessen sich ebenso unkompliziert im Handel zurückgeben wie andere Plastikflaschen auch.

Ausserdem forderten die Umweltschützer, auch auf Getränkekartons das Einwegpfand in Höhe von 25 Cent einzuführen. Rund 40 Prozent dieser bislang unbepfandeten Verbundverpackungen landeten «nicht zum Recycling im gelben Sack, sondern im Restmüll, der Papiertonne oder der Umwelt».

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