Dobrindt verteidigt Zurückweisungen von Asylsuchenden
Der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) verteidigt Grenz-Zurückweisungen als notwendige Anwendung nationalen Rechts.

Der deutsche Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat seinen Migrationskurs und die Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen verteidigt. «Nationales Recht wird schlichtweg angewendet, weil wir es für notwendig halten in dieser Situation», sagte er.
Dobrindt verwies im ZDF- «Morgenmagazin» am Mittwoch erneut auf Artikel 18 des deutschen Asylgesetzes, der wiederum «in der Normkette» Artikel 72 der europäischen Verträge folge.
Artikel 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU erlaubt es den Mitgliedsstaaten, «zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit» von EU-Regelungen abzuweichen. In der Rechtswissenschaft wird vielfach davon ausgegangen, dass eine Anwendung dieses Artikels Voraussetzung für die Anwendung von Artikel 18 des Asylgesetzes sei. Unklar ist, ob Artikel 72 nur im Fall einer «nationalen Notlage» zur Anwendung kommen kann beziehungsweise welche Kriterien dafür vorliegen müssen.
Dobrindt: Zurückweisungen laut Asylgesetz möglich
Es handle sich nicht um eine Notlage, «sondern das ist eine Ausnahmemöglichkeit, die man nutzen kann, wenn man sie für erforderlich hält», sagte Dobrindt im ZDF. Nach Artikel 18 Asylgesetz dürften auch Menschen zurückgewiesen werden, die in Deutschland Asyl suchen – und zwar, «weil sie aus einem sicheren Drittstaat kommen und dort nicht verfolgt sind», betonte Dobrindt.
Weiterhin davon ausgenommen seien «vulnerable Gruppen», also etwa unbegleitete Minderjährige, schwangere Frauen oder Erkrankte. Menschen, die «erkennbar» vulnerabel seien, «werden wir nicht zurückweisen», sagte Dobrindt.
Dobrindt hatte am 7. Mai die verstärkten Kontrollen und Zurückweisungen angeordnet. Polen und die Schweiz hatten gegen das Vorgehen protestiert, die deutschen Grünen zweifelten an der Rechtmässigkeit der Massnahme.