Deutschland: Angeklagter im Prozess um Tod von Hanna freigesprochen
Der Angeklagte im Mordprozess um die deutsche Studentin Hanna aus Bayern ist in der Neuauflage des Prozesses freigesprochen worden.

In der Neuauflage des Prozesses um den Tod der deutschen Studentin Hanna aus Bayern ist der wegen Mordes Angeklagte freigesprochen worden.
Bei der Urteilsverkündung sprach die Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein, Heike Will, von einem «unerwartet schnellen Prozessende». Der Angeklagte muss nach der Entscheidung des Gerichts für die bisherige Haft entschädigt werden. In einem ersten Prozess war er wegen Mordes verurteilt worden.
Im neuen Prozess hatte nun selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert, weil dem Mann die vorgeworfene Tötung nicht habe nachgewiesen können. Die Verteidigung argumentierte, dass im erneuten Verfahren die Unschuld des jungen Mannes bewiesen worden sei.
Hanna war in der Nacht zum 3. Oktober 2022 nach einer Partynacht in der Disco «Eiskeller» im bayerischen Aschau tot im Fluss Prien entdeckt worden, mit vielen Verletzungen. Einige Wochen später wurde ein junger Mann festgenommen und später wegen Mordes angeklagt.
Mordfall wird neu verhandelt
Im März 2024 verurteilte ihn das Landgericht Traunstein wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil aber wegen eines Verfahrensfehlers auf, so dass der Fall Ende September neu aufgerollt wurde.
Die Verteidigung ging von einem Unfall aus. Die Verletzungen vor allem am Kopf und am Oberkörper zog sich Hanna ihrer Ansicht nach zu, als sie rund zwölf Kilometer im Fluss trieb.
Der mittlerweile 23 Jahre alte Angeklagte war schon zu Prozessbeginn auf freiem Fuss, da Gutachten die Glaubwürdigkeit einer wichtigen Zeugenaussage in Zweifel gezogen hatten. Das Verfahren fand aus Platzgründen im Amtsgericht Laufen statt.














