Gericht

Deutsches Gericht verhängt Ordnungsgeld gegen Meta

Keystone-SDA
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Deutschland,

Ein deutsches Gericht hat ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro (rund 92.000 Franken) gegen den Facebook-Konzern Meta wegen seiner schleppenden Löschpraxis verhängt.

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Das Logo von Meta bei der 51. Jahrestagung des Weltwirtschaftsforums (WEF). - keystone

Laut dem Landgericht in Frankfurt am Main wurden auf dem Netzwerk falsche Behauptungen über einen im Gazastreifen eingesetzten Soldaten gepostet und dieser zu Unrecht als Kriegsverbrecher bezeichnet. Auch sein Klarname und ein Bild von ihm seien veröffentlicht worden.

Den Angaben zufolge war der Mann gegen diese Einträge in einem Eilverfahren vorgegangen. Daraufhin untersagte die Kammer Meta am 23. März 2026 die Veröffentlichung dieser «wahrheitswidrigen Einträge» auf Facebook und drohte ein Ordnungsgeld an, sollte diese nicht beachtet werden. «Diese Anordnung wurde Meta einen Tag später zugestellt», hiess es.

Da die Einträge zunächst nicht gelöscht worden seien, habe der Soldat den Erlass eines Ordnungsgeldes beantragt. Die Posts seien dann am 8. beziehungsweise 10. April von der Plattform entfernt worden. Jedoch wurde das Ordnungsgeld laut dem Gericht verhängt, da Meta für insgesamt 15 beziehungsweise 17 Tage die Unterlassungs- und Löschungsanordnung nicht beachtet hatte.

«Dieser im Medienzeitalter erhebliche Zeitraum wiegt hier besonders schwer, weil unter Verwendung des Klarnamens und Bildnisses des Antragstellers Falschvorwürfe verbreitet wurden, wonach er Kriegsverbrechen begangen habe», betonte die Pressekammer des Gerichts. «Es obliegt Meta als Teil eines milliardenschweren Konzerns, seinen Betrieb so zu organisieren, dass die ihm auferlegten Verpflichtungen unverzüglich erfüllt werden können. Das gilt umso mehr, als dafür kein hoher Aufwand betrieben werden müsste.»

Entsprechende Angaben von Meta zu internen Verzögerungsprozessen einschliesslich Sprachhürden bewertete das Gericht eher als schulderhöhend. «Denn damit räumt Meta ein, strukturelle Fehlorganisationen bewusst aufrechtzuerhalten, die eine unverzügliche Beachtung gerichtlicher Unterlassungsgebote unmöglich machen» hiess es. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.

Eine Stellungnahme von Meta wurde angefragt und lag zunächst nicht vor.

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Kommentare

User #2680 (nicht angemeldet)

Jöööö, 100'000 Euro ihr Bestien.... wie soll das KMU Meta so eine hohe Strafe bezahlen können.

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