Eine Frau stimmte geschütztem Geschlechtsverkehr zu. Doch während dem Sex entfernte der Mann unbemerkt das Kondom. Dafür wurde er nun verurteilt.
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Das Kondom bietet Schutz vor Geschlechtskrankheiten und einer ungewollten Schwangerschaft. - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Berlin wurde ein Mann (37) wegen «Stealthing» verurteilt.
  • «Stealthin» bezeichnet das Entfernen des Kondoms durch den Mann, ohne Zustimmung der Frau.
  • Das Urteil lautete nicht auf Vergewaltigung, sondern auf unerlaubte sexuelle Handlung.

Am Amtsgericht Berlin-Tiergarten entschieden die Richter über ein Novum. Und fällten ein umstrittenes Urteil. Der Fall geht so: 

Eine junge Frau und ein 37-jähriger, lediger und kinderloser Mann treffen sich. Sie flirten. Sie gehen zusammen nach Hause. Sie streifen ein Kondom über und haben damit Sex. Einvernehmlich. Dann wechseln die beiden die Position und der Mann streift das Präservativ heimlich ab. Ungeschützt dringt er erneut in die Frau ein. 

Die Frau bemerkte erst, dass das Kondom fehlte, als der Mann in ihr ejakulierte. Durch das Entfernen des Kondoms waren beide einem erhöhten Risiko für Geschlechtskrankheiten ausgesetzt. Zudem bestand die Gefahr einer ungewollten Schwangerschaft. Die Frau fühlte sich missbraucht und zeigte den Mann an.

Das ist Stealthing

Was der Mann getan hat, wird im WWW unter dem Begriff «Stealthinig» thematisiert. Da gibt es Seiten, auf denen Männer einander Tipps dazu geben, wie sie sich am besten ungeschützten Geschlechtsverkehr «erstehlen». Und solche, auf denen Frauen – die hier die Opfer sind – sich über ihre Erlebnisse austauschen. Was es bisher nicht gab: Ein Gerichtsurteil. 

Das hat sich mit dem gestrigen Dienstag geändert. Das Berliner Gericht befand den 37-jährigen Mann der unerlaubten sexuellen Handlung schuldig und verurteilte ihn zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe. Zudem muss er der Klägerin eine Abfindung von 3095,59 Euro bezahlen. 

Keine Vergewaltigung

Umstritten ist das Urteil, weil die Richter entschieden, dass es sich bei dem Fall nicht um Vergewaltigung handelt. Denn die Frau hatte der Penetration zugestimmt. Dass sie das Benutzen eines Kondoms zur Bedingung gemacht hatte und der Mann diese nicht einhielt, reichte nicht für ein schärferes Urteil. 

Das Gericht habe sich für den Tatbestand des sexuellen Übergriffs entschieden, «weil eine Vergewaltigung eine besonders schwere Form des Missbrauchs darstellt. Dies sah das Gericht aber nicht gegeben», so die Gerichtssprecherin zum «Spiegel». 

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