Deutscher Presserat lehnt Kennzeichnungspflicht für KI-Texte ab
Der Deutsche Presserat spricht sich in der aktuellen Diskussion um Künstliche Intelligenz in den Medien gegen eine generelle Kennzeichnungspflicht aus.

Redaktionen müssten immer sicherstellen, dass sie den Pressekodex einhalten, vor allem im Hinblick auf die Sorgfalt, sagte der Sprecher des Presserats, Moritz Döbler, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). «Dabei ist zunächst mal unerheblich, wie viel Anteil die KI an der Erstellung eines Textes hatte.»
Der Pressekodex verlange keine Kennzeichnung für Texte oder Textbausteine, die mithilfe von KI erstellt wurden. Am Ende sei entscheidend, dass die Redaktion die Pflichten, die der Pressekodex ihr auferlegt, erfülle.
Auf die Frage, ob er eine grundsätzliche Kennzeichnungspflicht für KI befürworten würde, verneinte Döbler, der Chefredakteur der «Rheinischen Post» ist. «Es ist sehr schwer zu definieren, ab wann ein Text ganz oder überwiegend KI-generiert ist», sagte er. «Als Presserat haben wir nicht darüber zu befinden, welche Technologie eingesetzt wird.»
Vergangene Woche hatte der «Tagesspiegel» bekanntgegeben, dass der ehemalige Herausgeber und Chefredakteur des Mediums, Stephan-Andreas Casdorff, bis auf weiteres nichts mehr für die in Berlin erscheinende Tageszeitung schreiben darf. Er habe Meinungstexte durch eine KI verfassen lassen, teilte der «Tagesspiegel» mit. Casdorff selbst bat laut der Mitteilung um Entschuldigung. «Für die Texte habe ich KI genutzt. Das hätte ich kenntlich machen müssen und sie deswegen nicht publizieren dürfen.»










