Deutscher Kanzler hält an Zurückweisung Asylsuchender fest
Der deutsche Kanzler Merz hält an der Zurückweisung von Asylsuchenden fest, trotz rechtlicher Bedenken.

Deutschlands Kanzler Friedrich Merz hält an der Zurückweisung Asylsuchender an der Grenze auch nach einer Gerichtsentscheidung fest, mit der dies in einem konkreten Fall für rechtswidrig erklärt wurde. Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts enge die Spielräume zwar möglicherweise noch einmal etwas ein, sagte der Christdemokrat beim Kommunalkongress des Deutschen Städte- und Gemeindebundes in Berlin.
«Aber die Spielräume sind nach wie vor da. Wir wissen, dass wir nach wie vor Zurückweisungen vornehmen können.» «Wir werden das selbstverständlich im Rahmen des bestehenden europäischen Rechts tun», sagte Merz.
«Aber wir werden es tun, auch um die öffentliche Sicherheit und Ordnung in unserem Lande zu schützen und die Städte und Gemeinden vor Überlastung zu bewahren.» Dieser Aufgabe wolle sich die Bundesregierung unverändert stellen.
Schutz von öffentlicher Sicherheit und Ordnung
Der Kanzler unterstrich, bis sich die Lage an den europäischen Aussengrenzen mithilfe von neuen gemeinsamen europäischen Regeln deutlich verbessert habe, «werden wir die Kontrollen an den Binnengrenzen aufrechterhalten müssen».
Innenminister Alexander Dobrindt hatte am 7. Mai eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt und angeordnet, auch Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen – mit Ausnahmen etwa für Kinder und Schwangere.
Das Verwaltungsgericht Berlin stellte am Montag in einer Eilentscheidung fest, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Betroffenen waren nach Polen zurückgeschickt worden.