Crans-Montana: Die Region Lombardei tritt als Zivilklägerin auf

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Italien,

Die italienische Region Lombardei tritt als Zivilklägerin im Verfahren um die Brandkatastrophe von Crans-Montana auf. Das teilte die Behörde am Montagabend mit. Mit der Rechtsvertretung der Lombardei wurde Paolo Bernasconi von der Tessiner Anwaltskammer beauftragt.

Zivilklägerin im Verfahren um die Brandkatastrophe von Crans-Montana im Wallis ist Italien schon seit gut zwei Monaten. Nun kommt die Region Lombardei hinzu. (Archivbild)
Zivilklägerin im Verfahren um die Brandkatastrophe von Crans-Montana im Wallis ist Italien schon seit gut zwei Monaten. Nun kommt die Region Lombardei hinzu. (Archivbild) - KEYSTONE/JEAN-CHRISTOPHE BOTT

Die Regionalregierung mit Sitz in Mailand verabschiedete demnach auf Vorschlag von Präsident Attilio Fontana den Beschluss, als Zivilklägerin aufzutreten. Das dramatische Ereignis in Crans-Montana im Wallis habe den Tod und die schweren Verletzungen mehrerer Bürger der Lombardei zur Folge gehabt. Zuerst darüber berichtet hatten die Nachrichtenagenturen Adn-Kronos und Ansa.

Ende April hatte bereits Italien einen Antrag auf Zulassung als Zivilklägerin eingereicht. Rom begründete diesen Schritt mit dem «direkten Schaden», der dem italienischen Staat zugefügt worden sei und mit den «erheblichen» Mitteln, die für die medizinische, psychologische und logistische Unterstützung der betroffenen italienischen Staatsangehörigen aufgewendet worden seien.

Bei dem Brand in der Bar «Le Constellation» in der Silvesternacht waren 41 Menschen ums Leben gekommen und 115 teilweise schwer verletzt worden.

Der Brand von Crans-Montana habe der Region Lombardei einen direkten und konkreten Schaden zugefügt, so die Behörde in Mailand in ihrer Mitteilung vom Montagabend. Dieser Schaden zeige sich sowohl auf sozialer Ebene angesichts des jugendlichen Alters der Opfer, als auch in wirtschaftlicher und institutioneller Hinsicht aufgrund des massiven und unmittelbaren logistischen und finanziellen Aufwands, den die öffentlichen Einrichtungen der Region zu bewältigen gehabt hätten.

Die Zivilklage verfolgt demnach zwei Ziele: die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeiten und der Abläufe der Katastrophe zu unterstützen sowie die vollständige Entschädigung für die Vermögensschäden (tatsächliche Kosten für medizinische Versorgung, Transport und Pflege) und immateriellen Schäden zu erwirken, die der Lombardei entstanden seien.

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