Psychosomatische Beschwerden sind schwer zu diagnostizieren. In einem konktreten Fall verweigerte eine Versicherung die Rente. Der Patient wehrte sich gegen den Vorwurf der Simulation - erfolgreich.
Urteil
Justitia (Symbolbild). - Arne Dedert/dpa/dpa-tmn
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine «chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren» kann eine Berufsunfähigkeit bedeuten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss in diesem Fall eine monatliche Rente zahlen. Das entschied nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (AZ 7 U 199/12), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) informiert.

Dem Betroffenen mit untypischen Beschwerden wurde zunächst Simulation vorgeworfen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlte nicht. Eine Klage vor dem Landgericht Wiesbaden scheiterte. Die Beschwerden entsprächen nicht den objektiven Befunden, urteilte das Gericht auf der Grundlage mehrerer Gutachten. Auf psychiatrischem Gebiet blieb demnach unklar, ob ein bewusstseinsnaher, willentlicher Prozess vorliege oder aber unbewusste Mechanismen die Schmerzverarbeitung bestimmten.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilte die Berufsunfähigkeitsversicherung schliesslich dennoch zur Zahlung einer monatlichen Rente. Ein neues Gutachten zeigte, dass durchaus körperlich objektiv nachweisbare Beeinträchtigungen im Umfang von 40 Prozent feststellbar sind. Es liege eine «chronischen Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren» vor, mit Leistungseinbussen von mehr als 50 Prozent im zuletzt ausgeübten Beruf.

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