Französische Bürgermeister wollten gegen mögliche Strafen vorgehen, wenn sie lesbische und schwule Paare nicht trauen. Das Gericht lehnte den Einspruch ab.
gleichgeschlechtliche ehe
Eine Frau tanzt bei der Parade des Christopher Street Day für die Gleichstellung von Homosexuellen mit einer Regenbogenflagge. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Europäische Menschenrechtsgerichs urteilte für die Trauung von homosexuellen Paaren.
  • Das Gericht lehnte einen Einspruch von 146 französischen Bürgermeistern als unzulässig ab.

Bürgermeister dürfen die Trauung homosexueller Paare nicht aus Gewissensgründen verweigern – das ergibt sich aus einer Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichts in Strassburg, die heute Mittwoch veröffentlicht wurde. Das Gericht lehnte einen Einspruch von 146 französischen Stadtoberhäuptern als unzulässig ab, welche die Homo-Ehe nicht vollziehen wollten und sich dabei auf das Grundrecht der Meinungs-, Gewissens- und Religionsfreiheit berufen hatten.

Das Gericht betonte, die Bürgermeister übten ihr Amt als Stellvertreter des Staates aus und nicht als Privatpersonen. Deshalb könnten sie sich in diesem Fall auch nicht auf ihr Gewissen berufen.

Die Stadtoberhäupter wollten gegen eine Behördenanordnung vorgehen, nach denen ihnen Disziplinarmassnahmen und im äussersten Fall Haft- und Geldstrafen drohen, wenn sie lesbische und schwule Paare nicht trauen. Frankreich hatte die Homo-Ehe 2013 per Gesetz eingeführt. In Deutschland sind gleichgeschlechtliche Trauungen seit Oktober 2017 möglich.

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