Bündnis klagt gegen bayerisches Polizeiaufgabengesetz
Ein Bündnis aus zehn Beschwerdeführern klagt vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (D) gegen das umstrittene bayerische Polizeiaufgabengesetz.

Das Wichtigste in Kürze
- Das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz ermöglicht bei drohender Gefahr einzugreifen.
- Dies werde «zu Recht als das Härteste seit 1945 bezeichnet», sagt Ulf Buermeyer.
Eine Gruppe von Klägern aus der Zivilgesellschaft hat Verfassungsbeschwerde gegen das umstrittene bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG) angekündigt. Die von zehn Beschwerdeführern betriebene Klage soll am Samstag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht werden, wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) heute Freitag in München mitteilte. Die Organisation steht zusammen mit dem Bündnis NoPAG und der Bürgerbewegung Campact hinter der Klage.
Der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Ulf Buermeyer, nannte das neue Gesetz deshalb problematisch, weil die Polizei dadurch schon bei einer nur drohenden Gefahr eingreifen könne. «Das kann sie praktisch immer begründen, denn es gibt keine klaren Kriterien für eine ‹drohende› Gefahr», erklärte Buermeyer. Das Gesetz werde «zu Recht als das härteste Polizeigesetz seit 1945 bezeichnet».
Zehntausende Demonstranten
Zuvor hatten bereits die Bundestagsabgeordneten von FDP, Linken und Grünen gemeinsam eine Normenkontrollklage in Karlsruhe gegen das im Mai vom Landtag beschlossene Gesetz eingereicht. Die Gegner des Gesetzes mobilisierten zudem auch zehntausende Demonstranten zu Protesten.
Hingegen verteidigen Ministerpräsident Markus Söder und sein Innenminister Joachim Herrmann die erweiterten Polizeibefugnisse als notwendig zum Schutz der Bevölkerung. Sie halten die Kritik für ungerechtfertigt und inhaltlich haltlos.