Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Familiennachzug eines Syrers

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag (11.15 Uhr) über den Familiennachzug für Ehefrau und Kind eines schutzberechtigten Syrers.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mann kam 2015 nach Deutschland und wurde 2016 als schutzberechtigt anerkannt..

Ein Anspruch des Partners auf Nachzug ist unumstritten, wenn die Ehe schon im Herkunftsland bestand. Hier waren Mann und Frau 2012 aus Syrien geflohen und hatten erst danach in Jordanien geheiratet. Sie haben auch ein gemeinsames Kind.

Der Mann kam 2015 nach Deutschland und wurde 2016 als schutzberechtigt anerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob Frau und Kind Anspruch auf Familiennachzug haben, obwohl die Ehe vor der Flucht im Herkunftsland noch nicht bestanden hat. (Az: 1 C 30.19)

Kommentare

Weiterlesen

teaser
1 Interaktionen
«Kommen Sie nicht»
Grenchen
185 Interaktionen
Gewitterwarnung

MEHR IN NEWS

Naypyidaw
Bäretswil ZH
Bäretswil ZH
Frau
37 Interaktionen
Herzstillstand

MEHR AUS DEUTSCHLAND

-
1 Interaktionen
Stimme verstellt
-
29 Interaktionen
Wegen Ticketpreisen
Michelle Hunziker
52 Interaktionen
«Pimmel klein»
Wolfgang Kubicki
8 Interaktionen
Parteitag