Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Familiennachzug eines Syrers

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag (11.15 Uhr) über den Familiennachzug für Ehefrau und Kind eines schutzberechtigten Syrers.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mann kam 2015 nach Deutschland und wurde 2016 als schutzberechtigt anerkannt..

Ein Anspruch des Partners auf Nachzug ist unumstritten, wenn die Ehe schon im Herkunftsland bestand. Hier waren Mann und Frau 2012 aus Syrien geflohen und hatten erst danach in Jordanien geheiratet. Sie haben auch ein gemeinsames Kind.

Der Mann kam 2015 nach Deutschland und wurde 2016 als schutzberechtigt anerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob Frau und Kind Anspruch auf Familiennachzug haben, obwohl die Ehe vor der Flucht im Herkunftsland noch nicht bestanden hat. (Az: 1 C 30.19)

Kommentare

Weiterlesen

Black Friday
276 Interaktionen
Online läufts
Wetter
24 Interaktionen
Wochenende

MEHR IN NEWS

usa
In der Karibik
Donald Trump
7 Interaktionen
Wegen Autopen
Augsburg Weihnachtsmarkt
7 Interaktionen
Kein Witz

MEHR AUS DEUTSCHLAND

bundestag
17 Interaktionen
Deutschland
Inflation
3 Interaktionen
Im November
gil ofarim
31 Interaktionen
Gil Ofarim
7 Interaktionen
Comedian