Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Familiennachzug eines Syrers

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag (11.15 Uhr) über den Familiennachzug für Ehefrau und Kind eines schutzberechtigten Syrers.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mann kam 2015 nach Deutschland und wurde 2016 als schutzberechtigt anerkannt..

Ein Anspruch des Partners auf Nachzug ist unumstritten, wenn die Ehe schon im Herkunftsland bestand. Hier waren Mann und Frau 2012 aus Syrien geflohen und hatten erst danach in Jordanien geheiratet. Sie haben auch ein gemeinsames Kind.

Der Mann kam 2015 nach Deutschland und wurde 2016 als schutzberechtigt anerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob Frau und Kind Anspruch auf Familiennachzug haben, obwohl die Ehe vor der Flucht im Herkunftsland noch nicht bestanden hat. (Az: 1 C 30.19)

Kommentare

Weiterlesen

künstliche intelligenz
22 Interaktionen
Intelligente Mulden
Ostern
27 Interaktionen
«Können sie behalten»

MEHR IN NEWS

streik
Lufthansa-Streik
beirut
Israel und Libanon
1 Interaktionen
Bamberg
1 Interaktionen
Gossau SG

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Herbert Grönemeyer
11 Interaktionen
Musikdokumentation
Johan Manzambi Schweizer Nati
16 Interaktionen
Nati-Juwel
8 Interaktionen
Wismar
1 Interaktionen
Leinfelden-Echterdingen