Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Familiennachzug eines Syrers

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag (11.15 Uhr) über den Familiennachzug für Ehefrau und Kind eines schutzberechtigten Syrers.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mann kam 2015 nach Deutschland und wurde 2016 als schutzberechtigt anerkannt..

Ein Anspruch des Partners auf Nachzug ist unumstritten, wenn die Ehe schon im Herkunftsland bestand. Hier waren Mann und Frau 2012 aus Syrien geflohen und hatten erst danach in Jordanien geheiratet. Sie haben auch ein gemeinsames Kind.

Der Mann kam 2015 nach Deutschland und wurde 2016 als schutzberechtigt anerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob Frau und Kind Anspruch auf Familiennachzug haben, obwohl die Ehe vor der Flucht im Herkunftsland noch nicht bestanden hat. (Az: 1 C 30.19)

Kommentare

Weiterlesen

VBSH
393 Interaktionen
«Abzocke»
Gisèle Pelicot
Avignon-Prozess

MEHR IN NEWS

Ankündigung
Kollision Reussbühl
Reussbühl LU
Kantonspolizei Basel-Landschaft
1 Interaktionen
Augst BL

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Wim Wenders
1 Interaktionen
Berlin
airbus
München
5 Interaktionen
Berlin
Deutsche Bundesbank
3 Interaktionen
Frankfurt/Main