Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Familiennachzug eines Syrers

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am Donnerstag (11.15 Uhr) über den Familiennachzug für Ehefrau und Kind eines schutzberechtigten Syrers.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mann kam 2015 nach Deutschland und wurde 2016 als schutzberechtigt anerkannt..

Ein Anspruch des Partners auf Nachzug ist unumstritten, wenn die Ehe schon im Herkunftsland bestand. Hier waren Mann und Frau 2012 aus Syrien geflohen und hatten erst danach in Jordanien geheiratet. Sie haben auch ein gemeinsames Kind.

Der Mann kam 2015 nach Deutschland und wurde 2016 als schutzberechtigt anerkannt. Das Bundesverwaltungsgericht prüft, ob Frau und Kind Anspruch auf Familiennachzug haben, obwohl die Ehe vor der Flucht im Herkunftsland noch nicht bestanden hat. (Az: 1 C 30.19)

Kommentare

Weiterlesen

Abstimmung
3'943 Interaktionen
Abfuhr
Zivildienst
236 Interaktionen
Zivildienst-Ja

MEHR IN NEWS

Frauenfeld TG
Frauenfeld TG
Wohnung Eigentum Balkon
1 Interaktionen
Zürich
teaser
Sechs Tote

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Fabio de Pasquale
13 Interaktionen
Das tut weh!
Bill Kaulitz Tom Kaulitz
74 Interaktionen
«Ein Facelift»
-
18 Interaktionen
«Nichts verlernt»
-
37 Interaktionen
«Wo ist sie?»