Bundesverwaltungsgericht prüft Indizierung eines Albums des Rappers Bushido

AFP
AFP

Deutschland,

Das Bundesverwaltungsgericht prüft heute (11.00 Uhr), ob ein Album des Rappers Bushido zu Unrecht als jugendgefährdend eingestuft wurde.

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage Bushidos zunächst ab, weil viele Texte unter anderem Gewalt verherrlichen würden..

Das oberste Verwaltungsgericht in Leipzig muss abschliessend über die Klage des Musikers gegen die Indizierung seines im Jahr 2014 veröffentlichten Werks «Sonny Black» entscheiden. Die Bundesprüfstelle setzte das Album auf die Liste jugendgefährdender Medien, weshalb es nicht an Minderjährige verkauft werden durfte. (Az. BverwG 6 18.18)

Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage Bushidos zunächst ab, weil viele Texte unter anderem Gewalt verherrlichen würden. Im Berufungsverfahren entschied dagegen das Oberverwaltungsgericht Münster, dass das Album unrechtmässig auf der Liste gestanden habe, und hob deshalb die Entscheidung der Bundesbehörde auf. Das Gericht begründete dies damit, dass das Vorgehen der Prüfstelle bei der Abwägung zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit Defizite aufweise. Die Behörde legte dagegen Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ein.

Kommentare

Weiterlesen

Donald Trump WEF
180 Interaktionen
Landung, Rede & Co.
trump
1’208 Interaktionen
«Bitte nicht»

MEHR IN NEWS

Fleisch Zwillinge
10 Interaktionen
Nach Fehlgeburten
4 Interaktionen
5000-Dollar-Marke
zug
4 Interaktionen
Zugunglück
china
2 Interaktionen
Neuer Zuwachs

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Eintracht Frankfurt
Champions League
Formel 1 Audi 2026
13 Interaktionen
Sauber ist weg
Gauweiler Trump Grönland
13 Interaktionen
Für 1 Billion Dollar
Karlsruhe/Berlin