Bundesverwaltungsgericht prüft Indizierung eines Albums des Rappers Bushido

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    Das Bundesverwaltungsgericht prüft heute (11.00 Uhr), ob ein Album des Rappers Bushido zu Unrecht als jugendgefährdend eingestuft wurde.

    Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
    Bundesverwaltungsgericht in Leipzig - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage Bushidos zunächst ab, weil viele Texte unter anderem Gewalt verherrlichen würden..

    Das oberste Verwaltungsgericht in Leipzig muss abschliessend über die Klage des Musikers gegen die Indizierung seines im Jahr 2014 veröffentlichten Werks «Sonny Black» entscheiden. Die Bundesprüfstelle setzte das Album auf die Liste jugendgefährdender Medien, weshalb es nicht an Minderjährige verkauft werden durfte. (Az. BverwG 6 18.18)

    Das Verwaltungsgericht Köln wies die Klage Bushidos zunächst ab, weil viele Texte unter anderem Gewalt verherrlichen würden. Im Berufungsverfahren entschied dagegen das Oberverwaltungsgericht Münster, dass das Album unrechtmässig auf der Liste gestanden habe, und hob deshalb die Entscheidung der Bundesbehörde auf. Das Gericht begründete dies damit, dass das Vorgehen der Prüfstelle bei der Abwägung zwischen Jugendschutz und Kunstfreiheit Defizite aufweise. Die Behörde legte dagegen Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ein.

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